Sorgenkind Numero eins ist die Rechtsschutzversicherung. Zwar ist die Zahl der Beschwerden im vergangenen Jahr um knapp 15,1 Prozent auf 3.202 gefallen. Dennoch bleibt die Rechtsschutz-Police mit einem Anteil von 24,6 Prozent die Sparte mit den meisten zulässigen Beschwerden. Ebenfalls gesunken ist die Zahl der Eingaben im Bereich der Lebensversicherung. Hier gab es jedoch nur 0,8 Prozent weniger Unmutsäußerungen. Damit erhielt der Ombudsmann 3.089 zulässige Beschwerden.
Ebenso geefallen sind die Beschwerden über Kfz-Versicherungen. Diese kletterten von 2.047 auf 2.018 Eingaben. Damit erreichten sie einen Anteil von 15,5 Prozent am Gesamtaufkommen der zulässigen Beschwerden. Wobei der Kasko-Schutz 8,7 Prozent und der Haftpflicht-Schutz 6,8 Prozent der Gesamtheit ausmacht. Jede zehnte Beschwerde (9,8 Prozent) gab es in der Gebäudeversicherung. Hier sank die Zahl der Beschwerden um 17,2 Prozent auf 1.206.
Gebäudeversicherung mit deutlich weniger Beschwerden
Der Bericht 2019 enthält erstmals Angaben dazu, wie sich die Beschwerdewerte innerhalb der Sparten verteilen. So lagen in der Rechtsschutzversicherung 97,8 Prozent der Beschwerdewerte in dem Bereich, in dem der Ombudsmann gegen Versicherer verbindlich entscheiden kann. Dazu darf der Streitwert höchstens 10.000 Euro betragen. In der Berufsunfähigkeitsversicherung sei dies dagegen nur bei jeder vierten Beschwerde der Fall (25,5 Prozent) gewesen.
Auch Informationen über die Erfolgsquoten in den einzelnen Sparten finden sich nun im Bericht. Verbraucher waren bei Beschwerden gegen Versicherungsunternehmen in der Kfz-Kaskoversicherung zu 54,9 Prozent ganz oder zum Teil erfolg-reich, während dies in der Unfallversicherung nur zu 29,4 Prozent der Fall war.