Vollwaisenrente erhalten Kinder, wenn sie nach Tod eines Elternteils keinen Elternteil mehr haben, der „unbeschadet der wirtschaftlichen Verhältnisse unterhaltspflichtig ist“. Bedingungen definiert Paragraf 48 Absatz 2 SGB VI. Die Vollwaisenrente beträgt 20 Prozent der Versichertenrente, auf die der Verstorbene Anspruch gehabt hätte.
Insgesamt sind 656 Kinder und junge Erwachsene betroffen, die in 2020 erstmals als Vollwaise eine Rente bezogen. Ihr durchschnittlicher Rentenzahlbetrag lag bei 398,04 Euro.
Beim Alter der Betroffenen, die in 2020 erstmals Vollwaisenrente bezogen, zeigt sich folgendes Bild:
- Fünf Kinder waren unter einem Jahr alt, als sie erstmals Vollwaisenrente bezogen.
- Dreizehn Kinder waren im Alter von einem Jahr bis vier Jahre.
- 20 Kinder waren im Alter von fünf Jahren bis neun Jahre.
- 33 Kinder waren im Alter von zehn Jahren bis 14 Jahre.
- 82 Kinder waren im Alter von 15 Jahren bis 18 Jahre.
- 503 Betroffene kommen hinzu, die mit einem Alter zwischen 19 Jahren und 27 Jahren eine Vollwaisenrente erstmals in Anspruch nehmen mussten – trotz des Erwachsenen-Alters erhalten sie eine Waisenrente, weil sie zum Beispiel studierten oder einer Ausbildung nachgingen.
Waisenrente: Zahlen für den Gesamtbestand
Für den Gesamtbestand in 2020 weist die Statistik folgende Zahlen aus:
- 284.599 Kinder und junge Erwachsene bezogen in 2020 eine Halbwaisenrente, der durchschnittliche Rentenzahlbetrag liegt bei 203.81 Euro monatlich.
- Hinzu kommen 5.789 Betroffene, die in 2020 eine Vollwaisenrente erhielten. Hier lag der durchschnittliche Rentenzahlbetrag bei 428,24 Euro.
Die Broschüre „Rente 2020“, der die Zahlen entnommen sind, ist auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung (DRV) verfügbar.