Wirecard-Aktionäre können vorerst nicht mit Schadenersatz von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) rechnen. Das stellte das Landgericht Frankfurt am Main in mehreren Entscheidungen klar. Die BaFin werde nicht im Interesse einzelner Anleger tätig. Etwaige Verletzungen der Amtspflicht könnten nicht zu einer Ersatzpflicht gegenüber Einzelnen führen, so die Richter. Noch sind die Urteile nicht rechtskräftig.
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