Das Landgericht Düsseldorf hat Negativzinsen auf Girokonten für rechtswidrig erklärt (Az: 12 O 34/21). Die Verbraucherzentrale Bundesverband hatte vorab Klage gegen die Volksbank Rhein-Lippe eingereicht. Die Bank hatte für Einlagen ab 10.000 Euro ein Verwahrentgelt von 0,5 Prozent pro Jahr verlangt.
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