Vor dem Abschluss einer privaten Krankentagegeldversicherung wollte sich eine Frau einen Auszug ihrer Gesundheitsakte per Mail schicken lassen. Allerdings notierte sich die Krankenkasse die falsche Mailadresse und schickte die sensiblen Daten unverschlüsselt. Dieser Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung kostete die Krankenkasse nun 2.000 Euro Schmerzensgeld für die Frau. Über die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf berichtete "procontra"
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