Erben sollen künftig leichter Auskünfte über mögliche Konten oder Depots von Verstorbenen aus allgemein zugänglichen Quellen erhalten. Dazu hat der Bundesrat einen Gesetzentwurf beschlossen. Laut Schätzungen würden sich aktuell zwischen zwei und neun Milliarden Euro auf so genannten herrenlosen Konten von Verstorbenen befinden. Oft wissen ihre Erben nichts davon. Überdies schlägt der Bundesrat ein Verzeichnis vor, an das automatisiert Daten Verstorbener sowie die Namen ihrer Kreditinstitute zu melden sind.
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- VersicherungsfunkUpdate vom 14.03.2022