Der Bundesrat möchte Computer und IT-Systeme besser vor Hackerangriffen und unbefugter Benutzung schützen. Dazu wurde ein Gesetzentwurf zur wirksameren Bekämpfung von Cyberkriminalität in den Deutschen Bundestag einzubringen. Der Entwurf soll mit dem "digitalen Hausfriedensbruch" einen ganz neuen Straftatbestand enthalten. Ziel sei ein lückenloser strafrechtlicher Schutz aller Systeme und die Strafbarkeit nahezu aller Angriffsarten.
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- VersicherungsfunkUpdate vom 14.03.2022