Allianz zieht Finanzplattform den Stecker und Ex-Generali-Vorstand wird Schweizer

Seit 1. Januar 2022 bekommen Pflegebedürftige einen gestaffelten Zuschlag, der mit der Aufenthaltsdauer steigt. Die DAK-Gesundheit hat jetzt erstmals die Höhe dieser Zuschläge für ihre Versicherten ermittelt: Vier von zehn Pflegebedürftigen, für die ein Leistungszuschlag gewährt wurde, erhalten den Höchstsatz von 70 Prozent, weil sie bereits länger als drei Jahre im Heim leben.

Weitere Nachrichten zu den Themen

Artikel teilen