Seit 1. Januar 2022 bekommen Pflegebedürftige einen gestaffelten Zuschlag, der mit der Aufenthaltsdauer steigt. Die DAK-Gesundheit hat jetzt erstmals die Höhe dieser Zuschläge für ihre Versicherten ermittelt: Vier von zehn Pflegebedürftigen, für die ein Leistungszuschlag gewährt wurde, erhalten den Höchstsatz von 70 Prozent, weil sie bereits länger als drei Jahre im Heim leben.
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