Trotz deutlich gestiegener Zinsen träumen viele Deutsche von der eigenen Immobilie. Doch rund um das Haus im Grünen sind viele Dinge zu beachten. Was zu einer richtig guten Baufinanzierung gehört, zeigt Margit Winkler vom Institut GenerationenBeratung auf.
Bei den gigantischen Summen, die für Immobilien zu investieren sind, geht es um Sicherheit für Sie und Ihren Partner/In, für die Kinder und für das Vermögen. Es steht viel auf dem Spiel. Deshalb gilt es, das wichtigste abzusichern. Viele Bauherren und Käufer von Wohnimmobilien beschäftigen sich daher mit folgenden Themen:
- Ist die Immobilien abgesichert, wenn einer oder beide verunglücken?
- Ist die Immobilien abgesichert, wenn einer oder beide versterben?
Die dazugehörige Lösung ist eine entsprechend der Darlehenssumme hohe Risikoversicherung und eine Unfallversicherung. Doch damit ist nicht genug getan.
Was geschieht, wenn eine der Versicherungen zahlt?
GenerationenBerater beschäftigen sich eingehend damit, was es genau für die Angehörigen zur Folge hat, wenn Unfall- oder Risikolebensversicherung zahlen. Hierzu gehören die rechtlichen Vorkehrungen, Vorsorgevollmacht und Testament, die es erst ermöglichen, dass die Angehörigen umfänglich abgesichert sind.
Fakt ist, wenn ohne rechtliche Vorkehrungen, die Unfallversicherung zahlt, können die Angehörigen die Versicherungssumme nicht frei verwenden, denn ein gerichtlich bestellter Betreuer wacht über den Finanzen. Das kann auch die Ehefrau sein, die vom Gericht zur Rechenschaft gezogen wird.
Tatsache ist, wenn die Risikolebensversicherung aufgrund des Todesfalles zahlt, ist zwar das Darlehen bezahlt, aber das Haus gehört nicht automatisch dem Ehegatten/in, sondern die gesetzliche Erbfolge sieht eine Erbengemeinschaft vor: Das ist der Partner plus die Kinder des Verstorbenen oder die Eltern bzw. Geschwister von ihm.
Unfallversicherung – Geld ist erst im Todesfall oder bei Scheidung verfügbar
Die Bauherren haben eine Unfallversicherung abgeschlossen, zumal der Mann als Handwerker einiges beim Hausbau selbst erledigen will. Dann passiert es, dass er bei seiner Arbeit so tragisch verunglückt, dass er im Koma liegt. Die Unfallversicherung zahlt ohne Probleme die vereinbarte Summe aus. Das Darlehen wird damit getilgt und ein beträchtlicher Betrag bleibt übrig. Die Ehefrau benötigt ein Auto und die Kinder - wie vom Vater versprochen – möchten Jahre nach dem Unfall den Führerschein finanzieren.
Da es versäumt wurde, eine Vorsorgevollmacht zu errichten, kommt es zu einer gerichtlichen Betreuung. Zwar ist nun die Ehefrau Betreuerin ihres Mannes, doch muss sie alles mit dem Gericht abstimmen und die Finanzen werden kontrolliert. Dadurch ist es weder möglich, dass sie sich ein neues Auto kauft, noch dass die beiden Mädchen nun den Führerschein finanzieren dürfen. Auch, wenn das der Vater immer versprochen hatte.
Mit anderen Worten: Die Versicherung zahlt. Das Geld liegt auf einem Sperrkonto. Die Ehefrau und die Kinder dürfen es nicht verwenden. Das ändert sich erst mit dem Tod oder bei Scheidung.
Risikolebensversicherung – Miteigentümer der Immobilien ist die Verwandtschaft des Verstorbenen
Die Bauherren sind um die dreißig Jahre alt. Für sie gehört eine Risikolebensversicherung zum Darlehen für das Wohnhaus dazu. Schließlich ist ihnen Sicherheit sehr wichtig. Zum Zeitpunkt des Hauskaufes ist das Paar kinderlos.
Jahre später sucht die Ehefrau ihren Berater auf, weil ihr Mann durch einen plötzlichen Herztod verstorben ist. Sie hat den Versicherungsordner dabei und der Berater fordert das Geld bei der Gesellschaft an. Auch in diesem Fall wird der Betrag ordnungsgemäß gezahlt.
Was passiert aber noch? Durch die Versicherung ist das Haus schuldenfrei. Weil es versäumt wurde, ein Testament zu errichten, tritt automatisch die gesetzliche Erbfolge ein. Dieses Paar blieb kinderlos. Damit stehen nun neben der Ehefrau auch die Eltern des verstorbenen Mannes im Grundbuch. Wenn seine Eltern versterben, rücken Schwager oder Schwägerin der Ehefrau an deren Stelle.
Die Schulden sind zwar abgezahlt, doch die Ehefrau des Verstorbenen ist handlungsunfähig. Sie muss sich bei allen Hausangelegenheiten mit der Verwandtschaft des Verstorbenen abstimmen. Bei Erbengemeinschaften wird selten in die Immobilie investiert. Das Lebenswerk verliert an Wert.
Notwendige Vorkehrungen
Wer eine Risikoversicherung abschließt, setzt sich automatisch damit auseinander, dass Unfall oder Tod eintreten können. Neben der eigentlichen Finanzierung ist es also erforderlich, sowohl eine Vorsorgevollmacht (Unfallversicherung) als auch ein Testament (Risikolebensversicherung) zu errichten. GenerationenBerater sind mit diesen Themen vertraut und wissen, wie der Kunde komfortabel, sicher und zum Festpreis diese Vorkehrungen treffen kann.