Die Bauherren sind um die dreißig Jahre alt. Für sie gehört eine Risikolebensversicherung zum Darlehen für das Wohnhaus dazu. Schließlich ist ihnen Sicherheit sehr wichtig. Zum Zeitpunkt des Hauskaufes ist das Paar kinderlos.
Jahre später sucht die Ehefrau ihren Berater auf, weil ihr Mann durch einen plötzlichen Herztod verstorben ist. Sie hat den Versicherungsordner dabei und der Berater fordert das Geld bei der Gesellschaft an. Auch in diesem Fall wird der Betrag ordnungsgemäß gezahlt.
Was passiert aber noch? Durch die Versicherung ist das Haus schuldenfrei. Weil es versäumt wurde, ein Testament zu errichten, tritt automatisch die gesetzliche Erbfolge ein. Dieses Paar blieb kinderlos. Damit stehen nun neben der Ehefrau auch die Eltern des verstorbenen Mannes im Grundbuch. Wenn seine Eltern versterben, rücken Schwager oder Schwägerin der Ehefrau an deren Stelle.
Die Schulden sind zwar abgezahlt, doch die Ehefrau des Verstorbenen ist handlungsunfähig. Sie muss sich bei allen Hausangelegenheiten mit der Verwandtschaft des Verstorbenen abstimmen. Bei Erbengemeinschaften wird selten in die Immobilie investiert. Das Lebenswerk verliert an Wert.
Notwendige Vorkehrungen
Wer eine Risikoversicherung abschließt, setzt sich automatisch damit auseinander, dass Unfall oder Tod eintreten können. Neben der eigentlichen Finanzierung ist es also erforderlich, sowohl eine Vorsorgevollmacht (Unfallversicherung) als auch ein Testament (Risikolebensversicherung) zu errichten. GenerationenBerater sind mit diesen Themen vertraut und wissen, wie der Kunde komfortabel, sicher und zum Festpreis diese Vorkehrungen treffen kann.