Das Landgericht Verden hat die Unzulässigkeit von Beitragsanpassungen mit Urteil vom 25. Juli 2022 unterstrichen (Az.: 8 O 315/21). Verschiedene Tariferhöhungen der Süddeutschen Krankenversicherung SDK erklärte das Gericht für unwirksam, weil diese nicht ausreichend begründet gewesen seien. In dem Schreiben an den Kläger führte die SDK nur allgemein rechtliche Regelungen zur Beitragserhöhung an. Konkrete Umstände für die Anpassung der Prämie fehlten jedoch. Das berichtet die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer.
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