Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat klargestellt, dass eine "Trauerfall-Direkt-Schutz-Versicherung" mit "Zuwachsgarantie" nicht vor dem Zugriff des Sozialamtes geschützt ist. Es stufte die "Trauerfall-Vorsorge-Versicherungen" der Klägerin und ihres Ehemannes bei einem privaten Versicherungsunternehmen als Vermögen ein, da sie, im Gegensatz zu einem regulären Bestattungsvorsorgevertrag, Merkmale einer Risikolebensversicherung trügen.
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