Der Bericht zur Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre ist alle vier Jahre vorzulegen. Dem Bericht zufolge, hat sich die Erwerbsbeteiligung älterer Menschen dynamisch entwickelt. Derzeit liegt sie in der Altersgruppe der 60- bis 64-Jährigen bei 61 Prozent. Insgesamt 2,8 Millionen Menschen dieser Altersgruppe sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Als Ergebnis des Berichtes hält die Bundesregierung die im Jahr 2007 beschlossene Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre weiterhin für notwendig und für vertretbar.
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