Die staatlich geförderte Eigenheimrente, auch Wohn-Riester genannt, kann bisher zum Aufbau von Eigenkapital, zur Tilgung bzw. Umschuldung eines Darlehens und zur altersgerechten Sanierung genutzt werden. Das Jahressteuergesetz 2022, das heute vom Bundestag verabschiedet wurde, erweitert nun die Eigenheimrente. Sie soll ab Januar 2024 auch für energetische Sanierungen eingesetzt werden können.
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