Die in Deutschland tätigen Versicherer dringen auf Erleichterungen bei der Dokumentation von Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekten. Die EU-Kommission erarbeitet aktuell die European Sustainability Reporting Standards (ESRS), mit denen die Inhalte der Nachhaltigkeitsberichte festgelegt werden. Kritisch sieht der GDV beispielsweise eine gesonderte Verankerung von Transitionsplänen im europäischen Versicherungsaufsichtssystem Solvency II. Eine Berichterstattung über solche Pläne, mit denen Unternehmen ihren konkreten Fahrplan hin zur Klimaneutralität aufzeigen müssen, ist bereits in der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainable Reporting Directive; CSRD) verankert, die für alle Branchen gilt. Überdies sollten kleinere Versicherer entlastet werden.
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