Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) hat per Verordnung das Meldeverfahren zur Anzeige von Arbeitsunfällen und Verdachtsfällen auf Berufskrankheiten neu geregelt. Demnach müssen solche Fälle durch elektronische Datenübertragung angezeigt werden. In der Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2027 können Anzeigen weiterhin per Post abgegeben werden.
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