Rente: Wirtschaftsweise fordern Staatsfonds und Lebenserwartung verringert sich

In ihrem Grundlagenpapier fordert die Anti-Diskriminierungsstelle der Bundesregierung, die Möglichkeit, Versicherte aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit oder der sexuellen Identität unterschiedlich zu behandeln, zu streichen. Zudem sollten Versicherer in § 20 Absatz 2 Satz 2 AGG verpflichtet werden, Auskunft über die Risikokalkulation zu geben, wenn der Vertragsschluss deswegen verweigert wird oder dies zu höheren Prämien führt.

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