Das Bundesverfassungsgericht hat eine gemeinsame Verfassungsbeschwerde des Sozialverbands Deutschland (SoVD) und des Sozialverbands VdK zurückgewiesen (Az. 1 BvR 847/23). Die Sozialverbände waren nach Karlsruhe gezogen, um die Ungleichbehandlung von Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentnern zu stoppen. Denn Personen, deren EM-Rentenbezug zwischen 2001 und 2018 begann, erhalten weniger Rente als Neurentner, die seit 2019 ihre EM-Rente beziehen. Das liegt daran, dass unterschiedliche Zurechnungszeiten gelten. Diese Stichtagsregelung sei laut Bundesverfassungsgericht rechtens.
Rente: Renteneintrittsalter sollte regelmäßig erhöht werden und Bundesverfassungsgericht weist Verfassungsbeschwerde wegen Erwerbsminderungsrenten zurück
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