Die in Deutschland tätigen Versicherer kritisieren, dass im aktuellen parlamentarischen Verfahren zum Zukunftsfinanzierungsgesetz auch Änderungen bei der Restkreditversicherung vorgenommen werden sollen. „Die geplante Einführung einer siebentägigen Wartefrist zwischen dem Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags und einer Restkreditversicherung verstößt aus unserer Sicht eindeutig gegen die bereits verabschiedete EU-Verbraucherkreditrichtlinie. Diese ist maximalharmonisierend, nationale Wahlmöglichkeiten bestehen in dieser Frage nicht.“, sagt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft.
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