Ab dem 1. Januar 2024 entfallen für alle neu abgeschlossenen HDI Berufsunfähigkeitsversicherungen die Regelungen zur Verweisung. Damit hat das Unternehmen einen neuen Meilenstein in der Branche gelegt. Solange eine mindestens 50-prozentige Berufsunfähigkeit für den zuletzt ausgeübten Beruf besteht, wird eine BU-Rente gezahlt – unabhängig davon, ob ein anderer Beruf aufgenommen wurde. Als erstes Versicherungsunternehmen verzichtete HDI schon vor vielen Jahren auf die vollständige abstrakte Verweisung. Ebenfalls als Erster stellte HDI die konkrete Verweisung in der Erstprüfung ein – und nun auch als Erster in der Nachprüfung.
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