Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat seine unverbindlichen Musterbedingungen für die Cyberrisikoversicherung überarbeitet. „Seit der Erstveröffentlichung im Jahr 2017 hat sich der Cyberversicherungsmarkt sehr dynamisch entwickelt, zudem haben sich auch manche Rahmenbedingungen verändert”, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Die Neufassung sieht Änderungen und Klarstellungen unter anderem im Zusammenhang mit mobilem Arbeiten, externen Dienstleistern, Kriegen und staatlichen Angriffen sowie bei den Obliegenheiten vor.
Riester-Rente: Bestandsverlust bleibt überschaubar und GDV veröffentlicht neue Musterbedingungen für die Cyberversicherung
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