Reiserücktrittsversicherung: das leisten die Produkte

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Doch auch bei anderen Ausschlussgründen greift die Reiserücktrittsversicherung in der Regel nicht. Hierzu zählen:

  • Vorsätzliches Handeln: Wenn der Versicherte die Reiseabsage vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführt (z.B. durch eine Straftat).
  • Psychische Erkrankungen (mit Vorgeschichte): Für psychische Erkrankungen gilt, was auch für andere Erkrankungen gilt: tritt erstmals eine akute psychische Erkrankung auf, die durch einen Facharzt für Psychiatrie bestätigt wird, besteht Versicherungsschutz. Ausgeschlossen sind hingegen Schübe einer chronischen psychischen Erkrankung (Depressionsschübe, Angst- und Panikzustände bei einer zuvor diagnostizierten Angststörung etc.).
  • Kriegs- und Unruhezustände: Ereignisse, die durch Krieg, innere Unruhen oder Terrorakte verursacht werden, sind ebenfalls ausgeschlossen. Dies ist relevant, wenn es zum Beispiel in einem Urlaubsgebiet zu politischen Unruhen kommt und man aufgrund des Risikos nicht hin reisen will – durch die Reiserücktrittsversicherung besteht dann kein Schutz.
  • Auch leistet die Reiserücktrittsversicherung nicht für "Ereignisse, mit denen zur Zeit der Buchung zu rechnen war". Besteht also schon eine bekannte Gefahr, weswegen die Reise nicht angetreten werden könnte, ist die Reiserücktrittsversicherung kein Ausweg aus den finanziellen Risiken: Sobald dies dem Versicherungsnehmer nachgewiesen werden kann, muss die Versicherung nicht leisten.

Reiserücktrittsversicherung lohnt zu bestimmten Bedingungen

Führen unvorhergesehene Ereignisse zur Stornierung einer Reise, kann die Reiserücktrittsversicherung durchaus vor hohen Kosten schützen; zumal Verbraucherschützer in ihren Tests immer wieder lohnenswerte Tarife finden. Die Betonung liegt freilich auf "unvorhergesehen". Die Produkte gibt es mit verschieden hoher Selbstbeteiligung für den Schadenfall.

Wichtig ist aber auch: Für Reisende mit bestehenden gesundheitlichen Problemen oder Reisende in politisch instabile Regionen bietet die Reiserücktrittsversicherung oft keinen Schutz. Denn die damit verbundenen Risiken sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.