Probleme bei zu schnell wachsenden Unternehmen und Risiken für Partner

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Verlassen wir die allgemeinen Themen und Probleme bei schnell wachsenden Unternehmen und greifen einige der Indikatoren für Fehlentwicklungen mit Bezug zur Branche der Versicherungs- und Finanzmakler auf. Es gibt inzwischen genügend Beispiele auch in dieser Branche, wo die Inhaber oder die Geschäftsleitung die bereits geschilderten Begleitprozesse von schnellem Wachstum nicht in den Griff bekommen haben und dann – mangels Veränderungskompetenz – der Verkauf der Firma oder auch insolvenzgeprägte Vorgehensweisen zu erkennen waren.

Will sich ein Kooperationspartner oder auch Makler, der seinen Bestand oder seine Firma verkaufen oder verrenten möchte, auf so einen schnell wachsenden Gesprächspartner einlassen, dann gibt es eine Reihe von leicht recherchierbaren Indikatoren, die bei einer fundierten und zukunftssicheren Entscheidung helfen können. Dies gilt besonders, wenn Kaufverträge gegen ratierliche Vergütung oder eine Maklerrente im Gespräch sind. Ich wähle hier einmal drei Indikatoren aus und erläutere diese dann:

  • a. Vorlage und Analyse des Geschäftsberichtes oder der letzten Bilanzen
  • b. Blick in die hinterlegten Informationen in Wirtschaftsauskünften
  • c. Informationen zu den Beteiligungsverhältnissen an der betreffenden Firma

Beginnen wir mit a. Geschäftsberichte und Bilanzen können einen Einblick in die Solidität des Geschäftsmodells des Unternehmens liefern und eine geschäftliche Basis für das notwendige Vertrauensverhältnis für einen Verkauf oder eine Kooperation liefern. Gerade auch eine mehrjährige Betrachtung und Analyse gibt Auskunft über die Tragfähigkeit dieses Unternehmens und auch die notwendige Bonität, wenn es um einen Verkauf oder eine Verrentung geht.

Weitere Details aus Geschäftsberichten und Bilanzen können Information zu bestehenden Verpflichtungen, Darlehen, Rückstellungen und weiteren steuerlichen Themen sein, die für ein neues Vertragsverhältnis wichtig sind. Ist eine solche Firma bereits stärker mit Darlehen belastet, wird man wohl eher auf eine Einmalzahlung bestehen als sich auf ratierliche Zahlungen oder ein Earn-Out-Modell einzulassen. Eine Mehrjahresbetrachtung zeigt auch, ob es ein kontinuierlich wachsendes Unternehmen ist oder ob über Sondereffekte die Bilanzen geschönt wurden.

Tipp zu a: Eine im Bundesanzeiger hinterlegte Kurzbilanz ist eher nicht aussagekräftig. Dennoch kann ein Blick in den Bundesanzeiger Hinweise darauf geben, ob die Bilanzen zeitnah erstellt werden oder risikobehaftete Außenstände von Bilanzen über mehrere Jahre zu verzeichnen sind.

Zu b. ist meine Empfehlung, sich vor Geschäften mit schnell wachsenden Unternehmen einmal diverse Wirtschaftsauskünfte anzuschauen und ggf. auch ein paar Euro dafür zu investieren. Dazu gehören Auskünfte zur Bonität, der Blick ins Handelsregister und auch Auskünfte beispielsweise zur Inhaberstruktur. Wenn man sich bei der eingangs angesprochenen Signa-Gruppe beispielhaft einmal die Historie und die diversen Firmenstandorte, die Entwicklung der Bilanz- und Umsatzsummen, die Bewegungen bei Geschäftsführern und das Netzwerk der Beteiligungen ansieht, wird man zu einer intensiveren Prüfung angeregt.

Dies gilt gleichermaßen auch für den Fall, dass eine Maklerin oder ein Makler an einen professionellen Aufkäufer von Maklerbeständen oder -firmen oder, noch risikobehafteter, gegen eine langlaufende Maklerrente verkaufen will. Auch wenn die Daten in diesen Wirtschaftsauskünften mit den entsprechenden Eintragungen ins Handelsregister nicht immer ganz aktuell sind, können Informationen zu den Netzwerken von Beteiligungen, im Handelsregister hinterlegte Gewinnabführungsverträge oder rückläufige Umsätze bzw. Bilanzsummen Warnzeichen für die Zukunftssicherheit des Unternehmens sein.

Tipp zu b: Wirtschaftsauskünfte können mehr Sicherheit und Garantie für ein funktionierendes Geschäftsmodell sein. Zumindest können aber auch die notwenigen Fragen gestellt und Informationen angefordert werden, die dann auch in den entsprechenden Passagen von Absichtserklärungen (LoI) oder auch im Kaufvertrag als Garantien von Käuferseite hinterlegt werden können.