Grundfähigkeitsversicherung: Bausteinprinzip mit Lücken

Quelle: DALL-E

Die Grundfähigkeitsversicherung wird oft als flexibler Schutz im Baukastensystem beworben. Doch Michael Franke von Franke und Bornberg warnt vor undurchsichtigen Tarifstrukturen und lückenhaftem Versicherungsschutz. Was Vermittler beachten sollten.

Grundfähigkeitsversicherungen (GF) werden zunehmend nach dem Bausteinprinzip angeboten – je nach Bedarf können Kunden verschiedene Leistungsbausteine kombinieren. Doch laut Michael Franke, Gründer und Geschäftsführer der Franke und Bornberg GmbH, hat dieses System seine Tücken: „Leistungsbausteine der Grundfähigkeitsversicherung sind oft eine Blackbox. Ähnlich klingende Begriffe können für unterschiedliche Leistungsauslöser stehen.“ Dadurch entstehe Intransparenz und im schlimmsten Fall lückenhafter Versicherungsschutz. Zudem verteuere jeder zusätzliche Baustein den Vertrag. Ganz ähnlich fiel die Kritik von Franke und Bornberg bereits im Vorjahr aus (Versicherungsbote berichtete).

Das jüngste GF-Rating von Franke und Bornberg zeigt die Vielfalt der Tarife auf: Insgesamt wurden 5.451 Tarifkombinationen untersucht, ein Versicherer bietet sogar zehn verschiedene Bausteine an. Doch mehr Module bedeuten nicht automatisch besseren Schutz.

Grundfähigkeit besser unabhängig vom Beruf absichern

Fast jede Versicherungsgesellschaft, die im Bereich Arbeitskraftabsicherung aktiv ist, hat inzwischen auch eine Grundfähigkeitsversicherung im Portfolio. Dabei zeigt sich ein Trend zu Leistungsauslösern, die mit dem ausgeübten Beruf verbunden sind. Fähigkeiten wie „LKW oder Bus fahren“ (für Berufskraftfahrer) oder „Riechen und Schmecken“ (für Köche) werden häufig versichert. Doch laut Franke ist dies keine echte Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung: „Wenn der Koch ‚Riechen und Schmecken‘ versichert hat, aber grundlegende Fähigkeiten wie ‚Heben und Tragen‘ oder ‚Knien und Bücken‘ nicht abgesichert sind, bleibt der Schutz löcherig.“

Zudem besteht die Gefahr, dass versicherte Fähigkeiten nach einem Berufswechsel nicht mehr zur neuen Tätigkeit passen. Vermittler sollten deshalb Tarife empfehlen, die alle relevanten Grundfähigkeiten abdecken. So schützen sie nicht nur ihre Kunden vor lückenhaftem Versicherungsschutz, sondern auch sich selbst vor Haftungsrisiken, betont Franke.

Wie gut sind Grundfähigkeitsversicherungen 2024?

Franke und Bornberg bieten Orientierungshilfe bei Grundfähigkeitsversicherungen durch einen Katalog von 15 klar definierten Grundfähigkeiten. Dieser einheitliche Bewertungsmaßstab soll Vermittlern und Verbrauchern die Auswahl erheblich erleichtern. Angesichts der Vielzahl hochwertiger GF-Tarife müsse sich niemand mit Mittelmaß zufriedengeben, schreiben die Analysten.

Das Rating unterscheidet zwischen den Varianten „Grundfähigkeit“ und „Grundfähigkeit Plus“. Die als „Plus“-Variante bezeichneten Tarife bieten zusätzlich Versicherungsschutz bei schweren Krankheiten.

Im Segment „Grundfähigkeit“ sind aktuell 25 Anbieter mit 63 Haupttarifen und 4.038 Produktkombinationen vertreten. Diese Tarife werden anhand von 67 Kriterien bewertet und erhalten Noten von „hervorragend“ (FFF+) bis „befriedigend“ (FF).

Das „Grundfähigkeit Plus“-Rating umfasst 18 Anbieter mit 41 Haupttarifen und 1.413 Produktkombinationen, die nach 75 Kriterien bewertet werden. Im Jahr 2024 haben im Vergleich zum Vorjahr deutlich mehr „Plus“-Tarife die Höchstnote erreicht – der Qualitätswettbewerb nimmt auch in der Grundfähigkeitsversicherung spürbar zu.

Die Analysten aus Hannover haben auch die dem Rating zugrunde liegenden Bewertungsmaßstäbe öffentlich gemacht. Die betreffen zum einen Arbeitskraftabsicherung und zum anderen Grundfähigkeitsversicherung.