Ein oft übersehener, aber bedeutender Kostenpunkt bei der Leibrente sind die Ausgaben für Instandhaltung und Modernisierung der Immobilie. Trotz des Verkaufs bleibt der Rentenbezieher häufig für solche Kosten verantwortlich, da er weiterhin das Nutzungsrecht an der Immobilie besitzt. Das bedeutet, dass teure Reparaturen oder gesetzlich vorgeschriebene Modernisierungen weiterhin vom ehemaligen Eigentümer getragen werden müssen. Im Alter können diese Ausgaben eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen, besonders wenn unvorhergesehene Maßnahmen wie Dachsanierungen, Fassadenarbeiten oder energetische Modernisierungen anfallen.
Da viele Verträge diesen Punkt nur unzureichend regeln, sollten Verbraucher sorgfältig prüfen, wer für welche Kosten aufkommt und ob etwa eine Kostenteilung mit dem Anbieter vereinbart werden kann. Andernfalls könnten sich die finanziellen Vorteile der Leibrente durch hohe Instandhaltungsaufwendungen schmälern. Verbraucherschützer empfehlen daher, eine detaillierte Absprache zur Kostenverteilung im Vertrag festzuhalten und gegebenenfalls Rücklagen für Instandhaltungsmaßnahmen einzuplanen.
Zusätzlich empfiehlt es sich, den aktuellen Zustand der Immobilie vor Vertragsabschluss umfassend zu bewerten und mögliche Modernisierungsbedarfe zu berücksichtigen. Dies ermöglicht eine realistischere Einschätzung der zukünftigen Kostenbelastung und schützt den Rentenempfänger vor unangenehmen Überraschungen.
Fehlende Standards
In Deutschland fehlen einheitliche gesetzliche Standards für Leibrentenverträge. Dies erschwert es Verbrauchern, Angebote verschiedener Anbieter zu vergleichen und sich umfassend über ihre Rechte und Verpflichtungen zu informieren. Verbraucherschützer fordern daher eine bessere Regulierung des Marktes, um die Transparenz zu erhöhen und klare Rahmenbedingungen zu schaffen. Derzeit bleibt es den Anbietern überlassen, wie sie die Verträge gestalten, was für Verbraucher oft unklare Kosten- und Risikostrukturen bedeutet. Eine sorgfältige Prüfung der Vertragsdetails ist daher unerlässlich.
Wann sich die Leibrente dennoch lohnen kann
Geht es einzig um das lukrative Geschäft, rechnet sich häufig der direkte Verkauf einer Immobilie oder die Vermietung einer Immobilie mehr als die Immobilienverrentung zum Erhalt einer Leibrente. Und doch: Es gibt Situationen, in denen die Immobilienverrentung empfehlenswert ist. Das trifft zum Beispiel dann zu, wenn man in der eigenen Immobilie wohnen möchte, aber wenig Kapital vorhanden ist. Grundbedingung: Statt eines Vererbens der Immobilie an die Nachkommen wird der Verkauf angestrebt.
Und hier kommt eine weitere Möglichkeit hinzu: Anbieter ermöglichen auch Mischmodelle zwischen einer Leibrente und einer Einmalzahlung. In solchen Fällen wird vom Gesamtwert der Immobilie zwar in der Regel der Wohnwert und mitunter auch ein Wert für die Instandhaltung der Immobilie abgezogen. Der den Rentnern dann zur Verfügung stehende Betrag aber kann aufgeteilt werden, falls sofort Kapitalbedarf besteht – zum Beispiel für eine noch nicht beglichene Restschuld auf eine Hypothek oder für Unternehmungen wie eine Weltreise. Auch kann eine Einmalzahlung zum Beispiel für Pflegekosten genutzt werden, um Angehörigen nicht zur Last zu fallen. Freilich geht eine solche Einmalzahlung dann zulasten der monatlichen Renten.