Gesetzentwurf soll Betriebsrenten stärken: Ein zweiter Anlauf für bessere Altersvorsorge

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Ein zentraler Punkt des neuen Gesetzentwurfs ist die Lockerung der Kapitalanlageregeln, um die Renditechancen in der betrieblichen Altersversorgung zu erhöhen. Bisher sind Pensionskassen und -fonds, die die Beiträge der bAV verwalten, an strenge, risikoarme Anlagerichtlinien gebunden. Diese konservativen Anlageformen sollten die Sicherheit der Rentenansprüche gewährleisten, jedoch haben sie in den vergangenen Jahren zunehmend an Attraktivität verloren, da niedrige Zinsen und sichere Anlagen oft nur geringe Renditen abwerfen.

Die geplante Änderung sieht vor, dass Pensionskassen und Pensionsfonds künftig mehr Freiheit erhalten, um in renditestärkere Anlageformen wie Infrastrukturprojekte zu investieren (z.B. durch Anhebung der Risikokapitalanlagequote). Dadurch sollen höhere Erträge ermöglicht werden, die die Rentabilität der Betriebsrente erhöhen und sie zu einem attraktiveren Baustein der Altersvorsorge machen.

Der GDV unterstützt diese Flexibilisierung, verweist jedoch auf die Notwendigkeit, die Beitragsgarantie abzusenken, um tatsächlich von diesen renditestärkeren Anlagen profitieren zu können. Konkret fordert der Verband eine Senkung der Bruttobeitragsgarantie von 100 auf 80 Prozent, um bAV-Anbietern mehr Spielraum für offensive Anlagestrategien zu geben, ohne die Sicherheit der Betriebsrenten grundlegend zu gefährden. Eine solche Absenkung würde es den Anbietern ermöglichen, auch in stärker schwankende, jedoch oft rentablere Anlagen zu investieren.

Digitalisierung der Verwaltung: Effizienzsteigerung beim Pensions-Sicherungs-Verein

Ein weiterer Schwerpunkt des „Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetzes“ liegt auf der Modernisierung der bAV-Verwaltung durch digitale Prozesse, insbesondere beim Pensions-Sicherungs-Verein (PSV). Der PSV ist eine zentrale Institution in der betrieblichen Altersversorgung, da er die Rentenansprüche der Beschäftigten absichert, falls ein Unternehmen insolvent wird. Bisher sind viele der Verwaltungsprozesse des PSV jedoch papierbasiert, was die Bearbeitung verlangsamt und die Kommunikation zwischen Arbeitgebern und dem PSV erschwert.

Mit der geplanten Digitalisierung sollen die Verwaltungsabläufe effizienter gestaltet werden. Beitragsbescheide, Leistungsabrechnungen und Anträge auf Insolvenzschutz sollen künftig digital bearbeitet werden können. Durch diese Modernisierung der Verwaltungsprozesse soll die Abwicklung der Ansprüche beschleunigt und die Transparenz für Arbeitgeber und Arbeitnehmer erhöht werden.

Der GDV unterstützt diesen Schritt und hebt hervor, dass die Digitalisierung der Verwaltung ein wichtiger Bestandteil zur Optimierung der Betriebsrenten ist. Besonders in Hinblick auf die Ansprüche von Arbeitnehmern im Insolvenzfall ist ein schneller Zugang zu Informationen entscheidend, und durch digitale Prozesse könnten Unternehmen und Versicherte schneller über die relevanten Schritte informiert werden.

Gezielte Förderung für Geringverdienende: Einkommensgrenze anpassen und dynamisieren

Ein weiterer Kernpunkt des neuen Gesetzes ist die Förderung von Geringverdienenden, die oft nur eingeschränkt Zugang zur bAV haben. Die bisherige Förderregelung für Geringverdiener bleibt oft ohne Wirkung, da sie von festen Einkommensgrenzen abhängig ist. Eine geringfügige Gehaltssteigerung kann bereits dazu führen, dass Beschäftigte die Fördergrenze überschreiten und so ihren Anspruch verlieren. Dieses Problem wird als ein Grund dafür gesehen, dass die betriebliche Altersversorgung bei Geringverdienern bislang unterdurchschnittlich verbreitet ist.

Der Gesetzentwurf schlägt daher vor, die Einkommensgrenze an die allgemeine Beitragsbemessungsgrenze der Sozialversicherung zu koppeln. Dadurch würde sie dynamisch an die Entwicklung der Löhne und Gehälter angepasst. Damit soll verhindert werden, dass Geringverdienende aufgrund von Lohnerhöhungen den Anspruch auf Förderung verlieren, auch wenn ihre Kaufkraft kaum gestiegen ist.

Der GDV sieht in dieser Maßnahme einen sinnvollen Schritt, fordert jedoch darüber hinaus, auch die Förderbeträge selbst dynamisch anzupassen, um inflationsbedingte Verluste auszugleichen. Nur so könnte langfristig eine spürbare Unterstützung gewährleistet werden, die eine betriebliche Altersversorgung auch für Geringverdiener attraktiv macht.

Gesetzentwurf und Stellungnahmen auf der Webseite des Bundes

Mit diesen Maßnahmen hofft die Bundesregierung, die Verbreitung der Betriebsrente zu erhöhen und auch Bevölkerungsgruppen besser abzusichern, die bisher wenig Zugang zur bAV haben. Der Gesetzentwurf ist auf der Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales verfügbar, ebenso die Stellungnahmen der Verbände.