Das OLG Karlsruhe grenzte sich deutlich von der Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe ab. Die Vorinstanz hatte das stark gesunkene Einkommen des Klägers als branchenüblich bezeichnet und argumentiert, dass es im Fußballgeschäft normal sei, dass ehemalige Profis nach ihrer aktiven Karriere deutlich weniger verdienen. Dies sei kein außergewöhnlicher Umstand und somit auch kein Argument gegen die Vergleichbarkeit der neuen Tätigkeit.
Doch die Richter des OLG Karlsruhe widersprachen dieser Sichtweise. Nach ihrer Auffassung überschritt der Einkommensverlust die Grenze des wirtschaftlich Zumutbaren deutlich. Tatsächlich war das Einkommen des Klägers drastisch gesunken – von 586.858 Euro auf 97.358 Euro pro Jahr, was einem Rückgang um rund 83 Prozent entspricht. Das Gericht stellte klar, dass die neue Tätigkeit weit davon entfernt sei, die wirtschaftliche Lebensstellung des Klägers zu sichern. Ein derart drastischer Einkommensverlust lasse keinen Zweifel daran, dass die Vergleichbarkeit hier nicht gegeben sei. Es gehe nicht um einen kleinen Einbruch, sondern um eine spürbare und dauerhafte Unterschreitung des bisherigen Niveaus – ein klares Indiz dafür, dass die Verweisung nicht zulässig war.
Vom Rampenlicht ins Abseits – Warum die soziale Wertschätzung zählt
Doch das OLG Karlsruhe machte ebenfalls deutlich: Es geht nicht nur ums Geld. Die Lebensstellung eines Versicherten werde auch durch die soziale Wertschätzung seines Berufes geprägt. Die Richter verwiesen darauf, dass nicht allein die Vergütung ausschlaggebend sei, sondern auch die gesellschaftliche Wahrnehmung und das Ansehen des Berufes. Im Beruf des Klägers spielte das öffentliche Prestige eine entscheidende Rolle. Als Bundesliga-Torwart war er ein bekanntes Gesicht. Medienberichte, Interviews und Fankontakt gehörten zu seinem Alltag. Seine Leistung wurde nicht nur von der Fachwelt, sondern auch von einer breiten Öffentlichkeit anerkannt und bewertet. Dieses Maß an Aufmerksamkeit und Anerkennung verschaffte ihm eine besondere soziale Stellung – nicht nur auf dem Platz, sondern auch darüber hinaus.
Mit dem Wechsel in die neue Tätigkeit änderte sich diese Wahrnehmung grundlegend. Als Torwarttrainer blieb er zwar im Fußballgeschäft, doch seine Rolle verschob sich deutlich. Seine Arbeit war fachlich wichtig, aber kaum sichtbar. Medieninteresse? Fehlanzeige. Interviews oder öffentliche Auftritte? Höchstens am Rande der Spiele. Sein sozialer Status war damit im Wesentlichen auf das interne Umfeld des Vereins begrenzt.
Die soziale Wertschätzung eines Torwarttrainers ist schlicht nicht mit der eines Bundesliga-Torwarts zu vergleichen. Während die Verantwortung und die Nähe zum Profifußball erhalten blieben, war das öffentliche Prestige deutlich geringer – ein klarer Verlust an sozialer Stellung, der bei der Bewertung der Vergleichbarkeit berücksichtigt werden musste.