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Ab der ersten Einzahlung wird im Todesfall die vereinbarte
Versicherungssumme an die Bezugsberechtigten ausgezahlt. Im
Erlebenfall wird ein Sparanteil für das Alter zurückgelegt bei der
die Mindestverzinsung auf 3,25% festgelegt ist. Alle höhern
Renditeversprechen, meist bis zu 7%, sind unverbindlich.
Die Wertentwicklung ist abhängig von den Überschüssen, die die
Versicherungsgesellschaft erwirtschaftet, und der Versicherte
erhält davon eine Überschussbeteiligung. Aber deren Höhe variiert
und der Kunde weiss nie, welchen Betrag er nach Vertragsende
ausbezahlt bekommt.