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Bei einer rechtswirksamen Heirat der versicherten Person kann im Rahmen der Nachversicherungsgarantie eine Erhöhung der Versicherungssumme vorgenommen werden. Hierfür ist keine nochmalige Gesundheitsprüfung erforderlich. In der Regel ist der Gesamtbetrag der Erhöhung auf eine bestimmte Summe begrenzt.