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Die Leistung „Nachversicherung“ garantiert bei einer Personen- oder Sachversicherung, dass der Versicherungsschutz aus einem bestehenden Vertrag erhöht werden kann, sobald eine neue Lebenssituation eintritt. Sinnvoll ist eine solche Garantie, da das Absicherungsbedürfnis durch bestimmte Lebensereignisse steigen kann – etwa durch eine Heirat, den Erwerb einer Immobilie oder die Geburt eines Kindes. vgl. auch Nachversicherungsgarantie