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Bei der Geburt eines Kindes der versicherten Person oder des Ehegatten, unter Umständen auch bei einer Adoption, kann eine Erhöhung der Versicherungssumme ohne nochmalige Gesundheitsprüfung verlangt werden (Nachversicherungsgarantie). Der Gesamtbetrag der Erhöhungen ist im Regelfall begrenzt. Zum Nachweis sind die Geburtsurkunde oder der gerichtliche Adoptionsbeschluss vorzulegen.