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Sich erheben zählt zu den Grundfähigkeiten der Kategorie B.
Der Verlust dieser Fähigkeit ist gegeben, sobald die versicherte Person außerstande ist, ohne Gebrauch der Hände oder Arme von einem Stuhl aufzustehen (dabei berühren die Füße beim Sitzen den Boden).
„Ohne Gebrauch der Hände oder Arme“ bedeutet: Ohne die Armlehnen des Stuhls zu gebrauchen und ohne die Hilfe anderer Personen, Hilfsmittel oder anderer Gegenstände.