Unsere Familie hat Sparverträge in Fonds, fondsgebundenen Rentenversicherungen, Beteiligungen oder ähnliche Geldanlagen. Im selben Fall ist ein Betreuer laut den Paragrafen 1806 ff. BGB verpflichtet, die Gelder „mündelsicher“ anzulegen. Dies wird im Rahmen der Rechenschaftspflicht laut Paragraf 1840 BGB geprüft. In dieser Prüfung durch das Gericht ist ein Betreuer (auch Angehöriger) aufgefordert, die bestehenden Anlagen entsprechend umzuschichten. Damit gehen aufgrund fehlender Renditen und Vermögenswerte in der Zukunft die eigentlichen Sparziele verloren.
Ist es das, was unsere Kunden erwarten? Nein! Mit einer Vorsorgevollmacht kann dies verhindert werden, weil dann keine Verpflichtung besteht, Gelder mündelsicher anzulegen. Und damit können bestehende Sparverträge grundsätzlich fortgeführt werden und so eingesetzt werden, wie es in der Situation sinnvoll ist oder wofür diese mal angedacht waren.
Fallstudie 3 – Immobilien
Viele Kunden haben eine eigene Immobilie. Diese ist oftmals kreditfinanziert. Nehmen wir an, beide Partner sind Darlehensnehmer, dies ist häufig der Fall. Oftmals wird ein Darlehensvertrag über zehn, 15 oder 20 Jahre abgeschlossen und nach Ablauf der Zeit ist noch ein Restdarlehen übrig, welches mit einer Anschlussfinanzierung weiterlaufen sollte. Die Bank erstellt ein Prolongationsangebot, welches die Kunden einfach nur noch unterschreiben müssen.
ACHTUNG: Aber bitte beide Kunden! Ist dies nicht möglich, läuft es wieder über das Betreuungsgericht und dieses prüft den Sachverhalt. Oftmals werden noch mehrere Darlehensangebote angefordert.
Ist es das, was unsere Kunden erwarten? Nein! Mit einer Vorsorgevollmacht kann dies verhindert werden, weil keine Rechenschaftspflicht über die Vermögensverhältnisse besteht. Hierbei ist zu beachten, dass Immobiliengeschäfte und Verbraucherkredite nur mit einer Vorsorgevollmacht geregelt werden können, wenn diese auch Befugnisse dazu enthält und außerdem öffentlich beglaubigt wurde. Die Beglaubigung ist über einen Notar oder die zuständige Betreuungsbehörde möglich.
Diese und weitere derartige Situationen haben oftmals auch Auswirkungen auf Eltern, Großeltern und Kinder. Vieles muss im Alltag umorganisiert werden, wenn eine Betreuungssituation eintritt. Der Ansatz der Generationenberatung liegt nun darin, rechtliche, organisatorische und finanzielle Vorsorge miteinander zu verbinden.
Wir können keine Krankheiten, Pflegefälle oder Todesfälle verhindern. Aber wir können die finanzielle Absicherung durch rechtliche und organisatorische Vorsorge so ergänzen, dass unsere Kunden füreinander da sein dürfen. Kunden sollen in der Lage sein, Gelder aus Versicherungen und Sparverträgen so einzusetzen, wie es die Situation erfordert. Der Traum vom selbstbestimmten Leben (vielleicht sogar im eigenen Heim) soll nicht platzen und ganze Existenzen dürfen nicht „den Bach runtergehen“. Wenn wir dies leisten können, geben wir eine wirkliche Antwort auf die Frage: „Was habe ich davon, dass Du mein Berater bist“.
Hinweis: Der Text erschien zuerst im Versicherungsbote Fachmagazin