Die uniVersa hat ihr Produktportfolio zur Absicherung von Beihilfeberechtigten um neue Tarifstufen ergänzt. Um eine bedarfsgerechte Absicherung zu gewährleisten, wurde das Beihilfeangebot um neue zehn und fünfzehn Prozenttarifstufen erweitert. Damit kann bei einem Beihilfeanspruch von zum Beispiel 85 und 90 Prozent die passende Restkostenabsicherung gewählt werden. Die neuen Beihilfetarifstufen gelten für das Neugeschäft und für den Bestand. Für Bestandskunden ist ein Wechsel rückwirkend zum Jahresbeginn bei entsprechendem Nachweis der Beihilfestelle möglich.
Verbraucherzentrale mahnt Debeka ab und uniVersa führt neue Beihilfetarifstufen ein
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