Die Verbraucherzentrale Hamburg hat die Debeka wegen einer Stornoklausel bei der Kündigung abgemahnt. Diese erfülle nicht die vom Gesetzgeber geforderte Bezifferung und Angemessenheit des Abzuges. Versicherte sollten aber bereits bei Vertragsschluss über die Höhe eines bei Kündigung drohenden Abzuges unterrichtet werden. Modellrechnungen im Versicherungsschein reichten dafür nicht aus. Je nach Situation am Kapitalmarkt gelten unterschiedliche Stornoabzüge. Welcher wann gelte, ist völlig intransparent. Zudem sei die Höhe der Abzüge unangemessen.
Verbraucherzentrale mahnt Debeka ab und uniVersa führt neue Beihilfetarifstufen ein
- Verbraucherzentrale mahnt Debeka ab und uniVersa führt neue Beihilfetarifstufen ein
- uniVersa führt neue Beihilfetarifstufen ein
- Verbraucherzentrale mahnt Debeka ab
- Digitaler Versicherungsabschluss ist beliebt
- Deutsche können sich weniger Immobilie leisten
- Alteos startet Dienstrad-Anschlussversicherung
- CDU will Rente reformieren
- Wechselgott ist insolvent
- EU-Kommission legt offiziellen Entwurf zur sogenannten Kleinanlegerstrategie vor
- Global Assekuranz kauft Hoesch & Partner