BGH entscheidet im Streit zwischen Allianz und Verbraucherzentrale und Bundeskabinett beschließt Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze soll auf 73.800 Euro steigen. Diese massive Erhöhung greift in die Wahlfreiheit von Millionen Angestellten ein und verzerrt den gut funktionierenden Wettbewerb zwischen GKV und PKV noch stärker als bisher. Wird dieser Entwicklung nicht entgegengewirkt, entsteht schleichend eine „Arbeitnehmer-Bürgerversicherung“, warnt der PKV-Verband. Die Politik sollte endlich zum Normalzustand zurückkehren und die Versicherungspflichtgrenze auf das Niveau der Beitragsbemessungsgrenze senken. Immerhin war bis Ende 2002 die Jahresarbeitsentgeltgrenze identisch mit der Beitragsbemessungsgrenze.

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