BGH entscheidet im Streit zwischen Allianz und Verbraucherzentrale und Bundeskabinett beschließt Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz

Der Bundesgerichtshof hat in einem Verfahren zwischen der Allianz Lebensversicherung und der Verbraucherzentrale Hamburg geurteilt und die Revision im Wesentlichen zurückgewiesen. So bestätigten die Richter die Wirksamkeit des Überschussbeteiligungssystems und damit auch die Ermittlung und Zuteilung der Überschüsse für Versicherte unterschiedlicher Jahrgänge und Tarife in vollem Umfang. Die Verbraucherschützer hatten eine Vielzahl von Regelungen in den allgemeinen Versicherungsbedingungen und vorvertraglichen Informationen des Versicherers zur Altersvorsorge-Police Allianz Perspektive angegriffen.

Weitere Nachrichten zu den Themen

Artikel teilen