Der Bundesgerichtshof hat in einem Verfahren zwischen der Allianz Lebensversicherung und der Verbraucherzentrale Hamburg geurteilt und die Revision im Wesentlichen zurückgewiesen. So bestätigten die Richter die Wirksamkeit des Überschussbeteiligungssystems und damit auch die Ermittlung und Zuteilung der Überschüsse für Versicherte unterschiedlicher Jahrgänge und Tarife in vollem Umfang. Die Verbraucherschützer hatten eine Vielzahl von Regelungen in den allgemeinen Versicherungsbedingungen und vorvertraglichen Informationen des Versicherers zur Altersvorsorge-Police Allianz Perspektive angegriffen.
BGH entscheidet im Streit zwischen Allianz und Verbraucherzentrale und Bundeskabinett beschließt Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz
- BGH entscheidet im Streit zwischen Allianz und Verbraucherzentrale und Bundeskabinett beschließt Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz
- IVS wählt neuen Vorsitzenden
- DFV zieht sich von Börse zurück
- Axa beteiligt sich an Wachstumsinitiative der Bundesregierung
- Hannoversche gibt BU-Versicherung ein Update
- Stuttgarter goes digitale Rentenübersicht
- PKV-Verband sieht Wettbewerbsverzerrung in der Krankenversicherung
- Bundeskabinett beschließt Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz
- BGH entscheidet im Streit zwischen Allianz und Verbraucherzentrale