BGH entscheidet im Streit zwischen Allianz und Verbraucherzentrale und Bundeskabinett beschließt Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetzes beschlossen. Damit soll die betriebliche Altersversorgung weiter ausgebaut und für mehr Beschäftigte zugänglich gemacht werden – insbesondere für Geringverdiener und Arbeitnehmer in kleinen und mittleren Unternehmen. So sollen Unternehmen künftig leichter bei bereits bestehenden Sozialpartnermodellen mitmachen können. Zudem solle die Einkommensgrenze für den Förderbetrag auf monatlich 2.718 Euro angehoben und dynamisiert werden. Überdies solle es Erleichterungen für Rentner, die im Ruhestand weiterarbeiten, geben.

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