Als Überschussbeteiligung werden die Überschüsse bezeichnet, die Lebensversicherungsunternehmen in 2 Varianten ihren Versicherten zukommen lassen:
dem Bonussystem, bei diesem werden die jährlichen Überschussanteile als Einmalbeitrag für eine zusätzliche beitragsfreie Versicherung verwendet
oder einer verzinsliche Ansammlung, bei dieser werden die jährlichen Überschussanteile beim Versicherungsunternehmen angespart und verzinst. Die Auszahlung erfolgt dann komplett mit der Versicherungssumme
Im Zuge der VVG-Reform soll der Anspruch auf Überschussbeteiligung im Gesetz als Regelfall verankert werden (gemäß §153 VVG-E).