Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) sieht den Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zur Umsetzung der EU-Umwandlungsrichtlinie kritisch. Zwar gesteht dieser den betroffenen Rentenbeziehern und -anwärtern unter Umständen die Stellung einer möglichen Sicherheit zu. Diese müsste jedoch aktiv eingefordert werden und die tatsächliche Vollstreckung im Ausland könnte schwieriger sein als im Inland.
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