Ab 2. August 2022 greift die verbindliche Nachhaltigkeitspräferenzabfrage für Vertreiber von Versicherungsprodukten. Den Rechtsrahmen dafür bildet die Insurance Distribution Directive (IDD). Die Pflicht, Nachhaltigkeitspräferenzen von Kunden zu ermitteln, gilt allerdings nicht für 34f-Vermittler. Das teilte der Votum-Verband mit und beruft sich dabei auf das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).
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