A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  

Hören

Der Verlust der Hörfähigkeit (Taubheit) bezeichnet das vollständige oder weitgehende Fehlen des Gehörs, verursacht durch eine Schädigung der Gehörorgane oder des Gehirns.

Bei einer Schwere-Krankheiten-Versicherung, Grundfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung oder Invaliditätsversicherung kann der Verlust der Hörfähigkeit den Eintritt des Versicherungsfalles bewirken. In der Regel ist eine besondere Schwere und voraussichtliche Dauer der Schädigung nachzuweisen, um Anspruch auf die Versicherungsleistung zu haben.

Altershilfe für Landwirte
Anrechnungszeiten
Arbeitsrechtsschutz
Assistanceleistungen Hausratversicherung
BGH
BVI
Bausumme
Behinderungsbedingte Mehraufwendungen
Berufsrechtsschutz
Beschädigungen durch Graffiti
Besitz und Verwendung von Kitesport-Geräten
Erfasssung von neu zu investierendem Geld
Erhöhte Kraftanstrengung
Erhöhte Kraftanstrengung nicht auf Gliedmaßen und Wirbelsäule beschränkt
Ersatzkassen
Erstattung der Kosten von Vorsorgeuntersuchungen über GKV-Niveau
Extremsportarten
Fahrraddiebstahlversicherung
Gebäudeverglasung
Gewässerschadenhaftpflichtversicherung
Grundfähigkeitsversicherung
Grundstücksbestandteile
Hausrat
LVA
Leitungswasserversicherung
Logopäde
Mehrere selbstgenutzte Wohneinheiten des VN im Inland
Mehrere selbstgenutzte Wohneinheiten des VN im europäischen Ausland
Mehrere selbstgenutzte Wohneinheiten des VN weltweit
Mobiliarverglasung
Naturstein-, Keramik-, Kunststeinverkleidung, Handstrichklinker
Objektives Risiko
Personenenversicherungen
Pflegehilfsmittel
Pflegeleistung
Positionserfassung in bestehenden Depots
Privaten Pflegeversicherung
Querschnittslähmung
SEPA
Schwere Krankheit
Solarthermieanlagen entsprechend der versicherten Gefahren
Stationär
Technische Versicherungen
Tierseuchenkasse
Verlust einer Grundfähigkeit
Versicherungsaufsichtsgesetz
Zahlung der Unfallrente ab Invaliditätsgrad
Zahnbehandlung
Zahnersatz
Zulagen
handwerkliche Arbeiten während der Versicherungsdauer
tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
zu den versicherten Immobilien gehörende Schwimmbäder, Teiche, Biotope

© Versicherungsbote.de