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Erbrecht

Seit 2008 gelten im Erbrecht eine Vielzahl von Neuregelungen. Die wichtigsten sind hier zusammengefasst.

  • Zur Berechnung der Erbschaftssteuer werden zukünftig Immobilien mit ihrem aktuellen Marktwert einbezogen.
  • Die Freibeträge steigen für Verheiratete von 307.000 Euro auf 500.000 Euro, für Kinder von 205.000 Euro auf 400.000 Euro und für Enkel von 51.200 Euro auf 200.000 Euro.

Außerdem soll bei Vererbung oder Schenkung die Unternehmensnachfolge besonders bei kleinen und mittelständischen Unternehmen erleichtert werden:
  • Bewertung und Besteuerung des Grund- und Betriebsvermögens erfolgt nach dem Verkehrswert. Gleiches gilt für land- und forstwirtschaftliche Vermögen sowie nicht notierten Anteilen an Kapitalgesellschaften.
  • Wird ein Betrieb über 15 Jahre weitergeführt und werden dabei die Arbeitsplätze mehrheitlich über 10 Jahre erhalten, sind Steuerbegünstigungen für das Unternehmen vorgesehen.


Abfindung
Anwartschaft
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BGB
Bauartklasse
Behinderungsgrad
Bezugsrecht im Todesfal
Depoteinblick über KundenServiceCenter
Einkommensanrechnung
Erblasser-Beratung bei Dread-Disease
Erbstreitigkeiten
Europa und Mittelmeeranlieger
Fahrerrechtsschutzversicherung
Freie Berufe
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Haushaltshilfe
Haushaltshilfegeld
Heilpraktiker
Jagdhaftpflicht
Merkzeichen
Pflegegrad 1
Pfändungsfreigrenze
Rechtsschutz für baugenehmigungspflichtige Bauvorhaben
Rürup-Rente
Schwerbehindertenausweis
Sozialgerichts-Rechtsschtutz bereits ab Widerspruchverfahren
Umweltschadensgesetz
Umweltschadensversicherung
VVG-Reform
Vermögenswirksame Leistungen
Wartezeit
§34c Absatz 1 Satz 1 Nummer 3a und b GewO (01.01.2013)
§34c Absatz 1 Satz 1 Nummer 4a und b GewO

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