Die Versicherungswirtschaft betrachtet Versicherer als Produzenten von Versicherungsschutz sowie Versicherungsnehmer als Verwender von Versicherungsschutz.
Besonderes wichtig ist der Beginn des Versicherungsschutzes.
1. Formeller Versicherungsbeginn
Der formelle Beginn liegt vor, wenn der Versicherungsvertrag zu Stande gekommen bzw. abgeschlossen wurde. Mit dem Versicherungsantrag macht der Antragsteller dem Versicherer ein Angebot. Nimmt der Versicherer das Angebot an, so ist der Versicherungsvertrag geschlossen, sobald die Versicherungspolice oder eine schriftliche Annahmeerklärung dem Antragsteller zugegangen ist.
2. Technischer Versicherungsbeginn
Der technische Beginn ist der Zeitpunkt, der im Versicherungsschein als Versicherungsbeginn bezeichnet ist. Das ist immer der 1. eines Monats. Mit dem technischen Versicherungsbeginn beginnt gleichzeitig die Zeit, für die die vereinbarten Beiträge zu entrichten sind. Ferner beginnen mit dem technischen Beginn die Wartezeiten sowie das erste Versicherungsjahr. Der technische Beginn ist zudem maßgebender Zeitpunkt für die Bestimmung des jeweiligen Eintrittsalters.
3. Materieller Versicherungsbeginn
Mit dem materiellen Beginn beginnt die Dauer der materiellen Gefahrtragung, also die Leistungspflicht des Versicherers bei Eintritt eines Versicherungsfalls.