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Treffen Mitglieder einer Gefahrengemeinschaft (Versicherte und Versicherer) eine Übereinkunft über gegenseitige wirtschaftliche Hilfeleistung bei Eintritt von Schäden durch bestimmte Gefahren, spricht man von Versicherung.
Schadensdeckung durch die Versicherung ist dabei rechtsverbindlicher Anspruch eines jeden Mitglieds.
Aus den geleisteten Prämien bzw. Beiträgen werden die Schadenszahlungen erbracht.