Berufsunfähigkeitsversicherung für Dachdecker im Vergleich

Der Beruf des Dachdeckers zählt zu den körperlich und psychisch anstrengendsten im Handwerk, weshalb es ratsam ist, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Dies gilt sowohl für selbstständige Dachdecker in ihrem eigenen Betrieb als auch für angestellte Handwerker. Obwohl Unfälle während der Arbeit von der Unfallversicherung abgedeckt werden, können Krankheiten zu finanziellen Verlusten und im schlimmsten Fall zur Berufsunfähigkeit führen.

Dachdecker sind aufgrund ihrer Arbeit einem erhöhten Risiko für Krankheiten ausgesetzt, darunter Erkrankungen des Bewegungsapparates, Rheuma, Herz-Kreislauf-Beschwerden, Gleichgewichtsstörungen, Tinnitus und Hörschäden. Da Schwindelfreiheit, höchste Konzentration und stabile Gesundheit für die Arbeit als Dachdecker unerlässlich sind, kann eine Krankheit schnell das Ende der Berufstätigkeit bedeuten.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Dachdecker hilft, finanzielle Einbußen abzufedern und verhindert, dass Krankheit den Handwerker und seine Familie in den finanziellen Ruin treibt. Statistisch gesehen erkranken Dachdecker häufiger und gehen früher in Rente als andere Handwerker. Versicherer stufen Dachdecker daher in der Regel in die teuerste Versicherungsklasse für Berufsunfähigkeit, die BU 5, ein.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist besonders wichtig für Dachdecker, um sich im Krankheitsfall vor dem Ruin zu schützen, da staatliche Hilfe begrenzt ist. Ohne Vorsorge droht Selbstständigen der Absturz in die Sozialhilfe. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist daher der Rettungsanker, um finanziell auf angemessenem Niveau handlungsfähig zu bleiben.

Handwerker: Die "Problemkunden" der BU-Versicherung

Verbraucherschützer bringen es auf den Punkt: Für schwer arbeitende Handwerker wie Fliesenleger oder Dachdecker ist es ab einem bestimmten Alter praktisch nicht mehr möglich, eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu bekommen – es sei denn zu Prämien, die sich ein Handwerker mit Durchschnittsgehalt nicht leisten kann. Handwerker sollten sich also so zeitig wie möglich um eine BU-Versicherung bemühen. Mitunter bleibt jedoch keine andere Wahl, als sich nach Alternativen umzusehen. Wir klären auf!

Definiert wird der Begriff der „Berufsunfähigkeit“ über das Versicherungsrecht – genauer: über Paragraph 172 Absatz 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG): „Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann.“

Man geht zugleich also nicht davon aus, dass der Versicherungsnehmer nach einer Zeit der Genesung wieder in seinen Beruf zurückkehren kann (ansonsten nämlich würde es sich um Arbeitsunfähigkeit statt um Berufsunfähigkeit handeln). In der Regel trifft dies auf alle Diagnosen zu, die für mindestens sechs Monate andauern. Zudem muss der Grad der Einschränkung – bezogen auf den ausgeübten Beruf – mindestens 50 Prozent betragen.

Nein! Denn seit einer Rentenreform im Jahr 2001 leistet die Rentenkasse nur noch bei Erwerbsminderung, nicht aber bei Berufsunfähigkeit. Wenn maximal drei Stunden täglich gearbeitet werden kann, erhalten Betroffene gerade einmal ca. 40 Prozent des Nettoeinkommens. Bei drei bis sechs Stunden sind es sogar nur noch ca. 20 Prozent. Betroffene erhalten also nur wenig Rente. Und Hürden des Gesetzgebers für eine solche Rente sind groß.

Anders als die Berufsunfähigkeit orientiert sich die Erwerbsminderung nicht am zuvor ausgeübten Beruf. Das bedeutet: Sobald nur irgendein Beruf für wenigstens sechs oder drei Stunden ausgeübt werden kann, entfällt der gesetzliche Rentenanspruch ganz. Durch diese Regelung drohen ungeliebte Berufe weit unter dem bisherigen Status.

Handwerker und Arbeiter haben eine erhöhte Unfallgefahr, wie eine Statistik der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zeigt (um Verzerrungen durch Corona und Kurzarbeit zu vermeiden, werden Zahlen von 2018 zitiert). Denn nimmt man alle gemeldeten Arbeitsunfälle zusammen, dann beträgt der Anteil der Akademikerberufe an allen Arbeitsunfällen 1,4 Prozent, der Anteil der Bürojobs an allen Arbeitsunfällen 9,1 Prozent. Dem Handwerk jedoch müssen 33,4 Prozent aller Arbeitsunfälle zugeordnet werden.

Eine Tendenz, die noch prekärer wird, wenn man innerhalb des Handwerks erneut differenziert. Denn auch im Handwerk gibt es gefährliche und weniger gefährliche Berufe. Geht man vom Mittelwert aller Berufsgruppen aus, liegt der Mittelwert je 1.000 Vollbeschäftigten leicht über 20. Demach erleiden im Schnitt aller Vollbeschäftigten 20 von 1.000 Menschen jährlich einen Arbeitsunfall. Bei Bus- und LKW-Fahrern liegt die Unfallhäufigkeit bereits bei rund 60 Unfällen je 1.000 Beschäftigte: Noch nicht mal ein schlechter Wert fürs Handwerk. Denn auf dem Bau sind fast 140 Arbeitsunfälle je 1.000 Arbeiter zu beklagen. Manche Handwerksberufe gehen also mit einem relativ hohen Unfallrisiko einher.

Maurer, Maler und Tapezierer, Arbeiter im Straßen- und Tiefbau, Dachdecker – Gelenke und Muskulatur von Handwerkern müssen einiges aushalten, werden zudem oft einseitig belastet. Gerade in körperlich anstrengenden Handwerksberufen müssen schwere Lasten gehoben werden. Auch ist der Körper häufig Wind und Wetter ausgesetzt. Handwerk sorgt so für ein erhöhtes Risiko, an Muskeln und Gelenken zu erkranken.

Aber nicht nur solche „Lastenberufe“ bergen eine hohe Gefahr für Berufsunfähigkeit. BU-Experte Philip Wenzel nennt auf seiner Webseite zum Beispiel den Uhrmacher – auch Feinmechaniker tragen ein erhöhtes Risiko, bei Erkrankungen (z.B. der Hand oder der Augen) berufsunfähig zu werden. Ein anderes Beispiel dieses Problems sind die Knie von Pflasterern und Fliesenlegern – auch hier droht durch körperliche Belastungserscheinungen ein verfrühtes Berufs-Aus.

Für verschiedene Berufe ist die Wahrscheinlichkeit, dass Versicherte berufsunfähig werden, unterschiedlich hoch. Zur Vereinfachung der Kalkulation werden darum Berufe in Berufsgruppen eingeteilt. Laut BU-Experte Philip Wenzel gab es früher nur drei Berufsgruppen: den Angestellten, den körperlich Tätigen und den schwerkörperlich Tätigen. Der Angestellte erhielt die günstigsten Prämien, während für den schwerkörperlich Tätigen die Prämien vergleichsweise teuer waren. Mittlerweile hat sich dieses System aber immer weiter ausdifferenziert: zulasten der Handwerksberufe.

Denn um Menschen mit geringem BU-Risiko anzulocken, wurden Prämien z.B. für Akademiker oder für Bürotätigkeiten verbilligt, wohingegen Menschen mit hohem BU-Risiko immer mehr bezahlen mussten. Bis zu 28 verschiedene Berufsgruppen soll es mittlerweile geben – gerade risikoreiche Handwerkerberufe kommen in dieser Einteilung besonders schlecht weg.

Die Krux an den Berufsgruppen für die Versicherer

Und dennoch hat diese Einteilung ihre Tücken und lässt sich immer weniger aufrechterhalten. Der Grund: Psychische Erkrankungen sind mittlerweile häufigste Ursache für BU-Leistungen. So werden 37 Prozent aller Leistungsfälle durch psychische Erkrankungen ausgelöst, wohingegen Erkrankungen des Skeletts und des Bewegungsapparats nur noch 24 Prozent der Leistungsfälle verursachen. Besonders betroffen: Frauen mit "Kopfarbeit". Damit sind die einst dankbaren Kunden für die Versicherer zur Risikogruppe geworden. Die Zukunft wird zeigen, wie lange Versicherer noch an den Berufsgruppen festhalten können.

Leider stimmt das Vorurteil, wie ein Vergleich mit unserem BU-Rechner zeigt. Allerdings gibt es auch bei Handwerkern Unterschiede – ein Frisör wird in der Regel einen weit günstigeren Tarif bekommen als ein Dachdecker (und dennoch aber einen teureren als ein Mensch mit Büroarbeit).

Um die Angebote zu kontrastieren, sei zunächst ein 36-jähriger Kaufmann (Nichtraucher) mit überwiegender Bürotätigkeit vorangestellt. Dieser bekommt ein Angebot von 48,52 Euro im Monat, die er als günstigste Bruttoprämie zahlen müsste für eine Versicherungsdauer bis zum 67. Lebensjahr. Das teuerste Produkt hingegen würde ihn eine Bruttoprämie von 199,02 Euro im Monat kosten.

Schlechter sieht es schon aus, wenn sich ein 36-jähriger Friseur um eine BU-Police bemühen will (Nichtraucher) mit einer Versicherungsdauer bis zum 60. Lebensjahr: Hier beträgt die günstigste Bruttoprämie 103,20 Euro und die teuerste Bruttoprämie 251,00 Euro. Wenngleich noch im Rahmen, ist der BU-Schutz bereits teuer als jener des Kaufmanns. Und das, obwohl der Frisör sich nur bis zum 60. Lebensjahr anstatt bis zum 67. Lebensjahr absichern lässt. Die teurere Prämie des Frisörs bringt also sieben Jahre weniger Versicherungsschutz.

Noch stärker aber fällt der Kontrast aus, möchte sich ein Dachdecker um eine BU-Police bemühen. Denn die günstigste Bruttoprämie läge bei 232,28 Euro, die teuerste bei 379,50 im Monat. Und würde der Dachdecker zu den vielen Rauchern auf dem Bau zählen, wäre der Vergleich noch ungünstiger: Dann läge die günstigste Bruttoprämie bei 259,85 Euro im Monat, die teuerste sogar bei 417,09 Euro im Monat. Wohl gemerkt: Dies sind die Zahlen für eine Versicherungsdauer bis zum 60. Lebensjahr. Anders ausgedrückt: Für die weit teurere Prämie erhält der Dachdecker sieben Jahre weniger Versicherungsschutz als der Kaufmann.

Weil Prämien für Handwerker teuer sind, haben sich einige BU-Versicherer etwas Besonderes einfallen lassen: Für bezahlbare Prämien bieten sie Handwerkern Produkte mit kleinen (z.B. halbierten) Renten an. Aber kann man solche Produkte empfehlen (nach dem Prinzip: „besser kleine Renten als keine)? Nein!

Denn zwar verdient der Versicherer an den Prämien. Sparen aber könnte bei so einem Produkt in erster Linie der Staat – er spart sich zum Beispiel die Grundsicherung. Die kleinen BU-Renten nämlich werden mit den Sozialleistungen verrechnet, wie der Nachrichtensender n-tv in einem Beitrag pointiert. In solchen Fällen aber hat einer nichts von seinen jahrelangen Prämienzahlungen – der Kunde geht letztendlich bei einer solchen Rechnung leer aus.

Verträge mit verkürzten Laufzeiten ermöglichen auch eine Prämienreduzierung – und sind wesentlich empfehlenswerter als Verträge mit halbierten Renten. Denn zwar hat man dann für eine geringere Dauer den Versicherungsschutz. Für die Laufzeit des Vertrags aber genießt man einen vollwertigen BU-Schutz.

So kann es zum Beispiel helfen, sich bis zum Erreichen bestimmter Lebensabschnitte und Lebensziele abzusichern – zum Beispiel könnte eine BU-Versicherung laufen, bis die Kinder ihren Schul- oder Studienabschluss erworben haben oder bis ein Kredit abgezahlt ist. Zwar sichert ein solcher BU-Schutz nicht die volle Zeit der Erwerbstätigkeit bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze. Aber zumindest sichert der verkürzte BU-Schutz einen Zeitraum ab, in dem eine Berufsunfähigkeit den Versicherungsnehmer mit seiner Familie besonders hart treffen würde.

Ihr Kind ist Schüler und strebt einen handwerklichen Beruf an? Dann sollten Sie für dieses Kind dringend eine BU-Police abschließen. Denn Schüler sind günstiger zu versichern als handwerkliche Berufe. Und ein Schüler erhält, anders als ein Handwerker in einem Risikoberuf, zudem meist problemlos eine BU-Police.

Laut BU-Experte Philip Wenzel kann die Ersparnis über die gesamte Laufzeit hinweg im 5-stelligen Bereich liegen, wenn man zukünftige Handwerker schon als Schüler absichert. BU-Experte Matthias Helberg pointiert sogar: Strebt die Schülerin oder der Schüler einen Beruf im Handwerk an, dann ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung mittlerweile oftmals die letzte Chance auf bezahlbare Beiträge.

Wichtig ist bei Abschluss freilich, die Versicherungsbedingungen gut zu prüfen – insbesondere Produkte mit Anzeigepflicht müssen kritisch gesehen werden. Denn einige Versicherer schreiben über die Vertragsbedingungen fest, dass der Berufseintritt oder Berufswechsel zu melden ist – mit der Möglichkeit, das Risiko dann neu zu bewerten und teurere Beiträge zu erheben. Besser aber sind Policen, die auf diese Anzeigepflicht verzichten.

Eine betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung kann tatsächlich einige Nachteile der Berufsunfähigkeitsversicherung für Handwerker zumindest relativieren. Denn zum einen locken Versicherer oft mit reduzierten Gesundheitsfragen – deswegen sind die Policen auch bei Vorerkrankung zum Teil leichter zu haben. Zum anderen profitieren Prämien von reduzierten Abschlusskosten und günstigen Gruppenvertrags-Konditionen. Die Kosten für Handwerker dürften demnach tatsächlich zunächst günstiger sein bei der betrieblichen Absicherung gegenüber einer privaten Police.

Doch Obacht: Eine betriebliche Lösung hat auch Nachteile. Denn zwar sind die Prämien geringer. Wird aber die Versicherung im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge abgeschlossen, muss die BU-Rente voll versteuert werden. Mehr noch: Die Rente ist auch beitragspflichtig für die Pflegeversicherung und die Gesetzliche Krankenversicherung. Demnach müsste eine wesentlich höhere Rente vereinbart werden, sobald man nach den Abzügen die gleiche Rente erhalten möchte wie über eine Privatpolice.

Und BU-Experte Matthias Helberg nennt auf seiner Webportal noch weitere Nachteile:

Vertragspartner ist der Arbeitgeber, dieser leistet auch Prämien. Nach sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit endet für die meisten Arbeitnehmer aber die Lohnfortzahlung. Wie ist dann geregelt, dass die Prämien weiter bedient werden?

Wie ist es mit der Portabilität der Verträge, wenn der Arbeitnehmer den Arbeitgeber wechselt? Kann der Arbeitnehmer den Vertrag selber übernehmen oder mitnehmen zum neuen Arbeitgeber? Oft ist dies nur schwer möglich.

Angenommen (und dies ist sehr wahrscheinlich für Berufe wie den Dachdecker), man hat keine BU-Versicherung bekommen. Oder man bekommt sie nur so teuer, dass man sich die Prämien nicht leisten kann. Dann stellt sich die Frage nach Alternativen. Auf dem Markt gibt es verschiedene Produkte – die Erwerbsunfähigeitsversicherung, die Dread-Disease-Versicherung oder die Grundfähigkeitsversicherung – um dennoch die Arbeitskraft abzusichern. Besonders die Kombination mit anderen Produkten kann sich hier lohnen.

Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung hat einen schweren Stand in der Branche – für einige Vermittler sind die Produkte schlicht eine ungenügende und lückenhafte Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Gerade aber, wenn man keine BU-Versicherung erhält, kann die Erwerbsunfähigkeitsversicherung dennoch eine Alternative sein. Dies trifft vor allem in Kombination mit weiteren Produkten zu – BU-Experte Philip Wenzel empfiehlt zum Beispiel auf seiner Webseite die Kombination mit einer Krankentagegeldversicherung.

Für den privaten Versicherungsschutz durch eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung gilt zunächt das Gleiche wie für den gesetzlichen Schutz: Sobald länger als drei Stunden täglich (oder je nach Tarif länger als sechs Stunden täglich) gearbeitet werden kann, kann der Versicherte trotz Berufsunfähigkeit in jeden Beruf verwiesen werden – auch mit geringem Status und niedrigem Einkommen. Doch es gibt eine zusätzliche Tücke der privaten Produkte.

Da Szenarien sehr wahrscheinlich sind, in denen ein Versicherungsnehmer eher berufsunfähig als erwerbsunfähig wird (und der Versicherer dann noch nicht zahlen muss), lauert hinter den Erwerbsunfähigkeitspolicen eine Prämienfalle: Viele Tarife sehen keine Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit vor. Man muss die Prämien also auch bei Berufsunfähigkeit weiter zahlen. Durch solche Probleme winken viele Experten bei der Erwerbsunfähigkeitsversicherung eher ab. Aber es gibt innerhalb der Branche auch die Partei der skeptischen Befürworter einer solchen Erwerbsunfähigkeitsversicherung.

Denn besonders für jene, die keine BU-Versicherung erhalten können, erfüllt die Erwerbsunfähigkeitsversicherung eine Ersatzfunktion – würde ein Versicherungsnehmer eine private Erwerbsunfähigkeitsversicherung abschließen, wäre die Absicherung in der Kombination „gesetzlicher Erwerbsunfähigkeitsschutz“ und „privater Erwerbsunfähigkeitsschutz“ wesentlich höher als beim alleinigen Verlassen auf den gesetzlichen Schutz. Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist dadurch für jene eine Alternative, die keinen privaten BU-Schutz erhalten – und ist wesentlich günstiger als eine BU-Versicherung.

Die Dread-Disease-Versicherung oder Schwere-Krankheiten-Versicherung (SKV) garantiert im Falle einer schweren Krankheit eine Einmalzahlung in vereinbarter Höhe. Das Geld wird bei Diagnose ausgezahlt und kann frei genutzt werden – zum Beispiel zum Abfedern der Einkommenseinbußen, zum Tilgen eines Kredits , zum Decken von Behandlungskosten oder zur Finanzierung einer längeren Aus- und Genesungszeit. Möglich ist der Abschluss als Hauptversicherung oder als Zusatzbaustein.

Ursprünglich deckte der Versicherungsschutz einer SKV folgende Krankheiten ab: Krebs (zumeist mit Ausnahme von Frühstadien); Myokardinfarkt/ Herzinfarkt; Schlaganfall (mit bleibenden neurologischen Ausfallerscheinungen); Bypass-Operation der Herzkranzgefäße (zur Behandlung einer koronaren Mehrgefäßerkrankung). Jedoch hat sich mit Entwicklung des Produkts auch der Versicherungsschutz erweitert, so dass nun meist folgende Krankheiten ebenso versichert sind: Chronisches Nierenversagen beider Nieren (mit regelmäßiger Blutwäsche oder Nierentransplantation); Multiple Sklerose (mit dauerhaften neurologischen Ausfallerscheinungen); hochgradige Sehbehinderung – beider Augen, irreversibel; Taubheit – beider Ohren, irreversibel; Verlust der Sprache – irreversibel.

Anders als die BU-Versicherung orientiert sich die Dread-Disease-Versicherung also nicht am Beruf, sondern ist von der Diagnose und der Schwere der Krankheit abhängig. Auch wird in der Regel eine Einmalzahlung statt einer Rente vereinbart. Der Versicherungsschutz ist demnach keineswegs so umfangreich wie bei einer BU-Versicherung. Dennoch kann die Dread-Disease-Versicherung zumindest eine Alternative sein, um sich vor dem Risiko schwerer Erkrankungen abzusichern.

Das Prinzip der Grundfähigkeitsversicherung ist einfach, Bedingungen aber sind kompliziert. Denn auch die Grundfähigkeitsversicherung orientiert sich – anders als die BU-Versicherung – nicht am zuvor ausgeübten Beruf. Stattdessen leistet sie nur dann, wenn per medizinischem Gutachten bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Und diese machen es dem Versicherungsnehmer nicht einfach.

Zunächst das einfache Prinzip: Sehen, Hören, Gehen, Sprechen, Denken ("klar" und "strukturiert", „logisch“): viele angeborene Fähigkeiten sind für menschliches Handeln grundlegend. Auch ist die Ausübung vieler Berufe bei Verlust einer Grundfähigkeit unvorstellbar. Lokführer*innen, die nicht mehr sehen? Lehrer*innen, die die Fähigkeit zum Sprechen verlieren? Handwerker*innen, die nicht mehr greifen können? Die Grundfähigkeitsversicherung setzt an derartigen Risiken an und soll Berufstätige vor dem Verlust der Grundfähigkeiten absichern.

Problematisch aber ist, dass es nicht einfach ausreicht, wenn zum Beispiel der Fliesenleger nicht mehr knien kann. Stattdessen werden die Leistungsauslöser immer komplexer definiert – jedoch oft nicht im Dienste der Eindeutigkeit. Demnach ist es immer schwerer, zu verstehen, wann eine Grundfähigkeitspolice wirklich leistet.

So leistet zum Beispiel eine Grundfähigkeitspolice, wenn die versicherte Person „nicht mehr in der Lage ist, sich aus eigener Kraft zu bücken oder hinzuknien, um den Boden zu berühren, und sich danach wieder aufzurichten." Deutlich wird an einer solchen Definition nicht, ob das Knien mit einem Knie oder mit beiden Knien ausgeführt werden soll. Auch ist nicht eindeutig, ob das Knien oder Aufrichten durch oder ohne Abstützen erfolgen soll. Wichtig ist also, bei Abschluss einer Grundfähigkeitspolice einen Experten hinzuzuziehen und sich auch bei Beantragung eines Leistungsfalls beraten zu lassen.

Was bei Abschluss einer Grundfähigkeitsversicherung – anders als bei einer BU-Versicherung – oft nicht genügend abgesichert ist, ist eine Berufsunfähigkeit bei psychischen Erkrankungen. Ein Mindestschutz aber (zum Beispiel bei schweren Depressionen) kann mittlerweile als Zusatzbaustein hinzugebucht werden.

Dennoch zeigt das Beispiel des Uhrmachers oder Feinmechanikers, der nicht mehr greifen kann: Eine Grundfähigkeitsversicherung kann zumindest helfen, bestimmte „Berufsrisiken“ abzusichern.

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