Erfahren Sie, was die Kfz-Steuer ist und warum sie eingeführt wurde. Wir erklären Ihnen, wer die Kfz-Steuer zahlen muss und wer davon profitiert. Zudem erfahren Sie, welche Kosten bei der Kfz-Steuer enthalten sind und welche Angaben Sie für die Berechnung benötigen.
Die Kfz-Steuer ist eine Bundessteuer, die von der Bundesfinanzverwaltung (Zoll) erhoben wird. Sie gilt für alle im deutschen Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeuge und ist jährlich vom Fahrzeughalter zu bezahlen. Mit den Einnahmen aus der Kfz-Steuer werden Straßenschäden repariert und der Ausbau des Straßennetzes finanziert.
Die Kfz-Steuer muss in der Regel vom Fahrzeughalter bezahlt werden. Es ist jedoch möglich, einen anderen Zahler im Steuerformular einzutragen, zum Beispiel den Sohn oder die Tochter, wenn das Auto dem Kind gehört. Die Kfz-Steuer geht direkt in die Haushaltskasse des deutschen Staates und wird zur Reparatur von Verkehrswegen genutzt.
Die Höhe der Kfz-Steuer hängt vom Verbrauch des Fahrzeugs und der Größe des Hubraums ab. Es gibt keine pauschale Aussage über die Kosten der Kfz-Steuer, da diese je nach Antriebsart und Fahrzeugmodell variieren. Benzinfahrzeuge zahlen 2,00 Euro pro 100 cm³ Hubraum, während Diesel-Fahrzeuge 9,50 Euro pro 100 cm³ Hubraum zahlen. Zusätzliche Kosten entstehen bei einem erhöhten CO2-Ausstoß. Die genaue Berechnung der Kfz-Steuer für Ihr Auto erfahren Sie in unserem nächsten Abschnitt.
Um Ihre Kfz-Steuer zu berechnen, benötigen Sie bestimmte Informationen zu Ihrem Fahrzeug. Diese finden Sie in Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I oder in Ihrem Fahrzeugschein. Sie müssen Angaben zu den CO2-Emissionen, der Antriebsart, dem Hubraum und dem Erstzulassungsdatum machen. Unsere Kfz-Steuerrechner helfen Ihnen dabei, Ihre Kfz-Steuer schnell und kostenlos zu ermitteln.
Seit 2009 wird die Kfz-Steuer nicht nur nach Hubraum und Antriebsart berechnet, sondern auch anhand des CO2-Ausstoßes und der Schadstoffklasse. Je umweltfreundlicher das Fahrzeug ist, desto günstiger fällt die Kfz-Steuer aus. Seit September 2018 wird zur Berechnung des CO2-Ausstoßes das WLTP-Verfahren verwendet, um realitätsnähere Werte zu ermitteln.
Möchten Sie wissen, welche Fahrzeuge ab 2023 von der Kfz-Steuer befreit oder steuerbegünstigt sind? Das neue Klimapaket der Bundesregierung bringt einige Änderungen mit sich, die sowohl die Kfz-Steuer als auch die Spritpreise betreffen. Hier sind die wichtigsten Informationen für Sie:
Elektroautos: Elektroautos sind aus steuerlicher Sicht äußerst attraktiv. Für Elektroautos, die zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2020 erstmals zugelassen wurden, gilt eine Steuerbefreiung von 10 Jahren. Auch Fahrzeuge, die im Zeitraum vom 18. Mai 2016 bis 31. Dezember 2020 zu einem Elektrofahrzeug umgerüstet wurden, profitieren unabhängig von der Erstzulassung von 10 Jahren Steuerbefreiung. Nach Ablauf der steuerfreien Jahre erhalten Elektroautos weiterhin eine Steuerermäßigung von 50 Prozent.
Erdgasfahrzeuge: Auch Erdgasfahrzeuge werden steuerbegünstigt. Hier erfolgt die Begünstigung jedoch nicht über eine verringerte Kfz-Steuer, sondern über den weiterhin niedrigen Erdgassteuersatz. Der reduzierte Steuersatz von 13,90 Euro je MWh gilt noch bis zum 31. Dezember 2026. Bei Erdgasfahrzeugen sparen Sie also über die Spritkosten.
Oldtimer: Echte Oldtimer, die über 30 Jahre alt sind und ein H-Kennzeichen tragen, erhalten eine vergünstigte Besteuerung. Krafträder kosten jährlich pauschal 46 Euro, während alle übrigen Oldtimer 191 Euro zahlen.
Einsatzfahrzeuge: Fahrzeuge, die zum Allgemeinwohl unterwegs sind, sind von der Kfz-Steuer befreit. Dies betrifft beispielsweise Krankenwagen, Feuerwehrautos, Einsatzfahrzeuge der Polizei, Busse für die Straßenreinigung sowie bestimmte land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge unter bestimmten Bedingungen.
Autos von schwerbehinderten Fahrzeughaltern: Je nach Art der Schwerbehinderung kann eine Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung gemäß dem Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) gewährt werden. Fahrzeughalter mit bestimmten Schwerbehinderungen wie Hilflosigkeit, Blindheit oder hochgradiger Sehbehinderung erhalten eine Steuerbefreiung. Bei Verzicht auf das Recht zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Straßenverkehr wird eine Steuerermäßigung um 50 Prozent gewährt.
Mit unserem Kfz-Steuerrechner können Sie schnell und einfach berechnen, welche Kfz-Steuer für Ihr Fahrzeug ab 2023 anfällt. Bleiben Sie informiert und nutzen Sie die steuerlichen Vorteile, die Ihnen zur Verfügung stehen.
Häufig gestellte Fragen zur KFZ-Steuer beantwortet
Sie haben Fragen rund um die KFZ-Steuer? Kein Problem, wir haben die Antworten für Sie. Hier sind einige häufig gestellte Fragen und ihre entsprechenden Antworten:
Wann wird die KFZ-Steuer abgebucht?
Die KFZ-Steuer wird in der Regel einmal jährlich von den Finanzbehörden erhoben. In Ausnahmefällen, bei besonders hohen Steuersätzen, kann die Zahlung auch halbjährlich oder vierteljährlich erfolgen. Dabei wird ein Aufgeld von drei Prozent bei Steuerbeträgen über 500 Euro und sechs Prozent bei Steuerbeträgen über 1.000 Euro berechnet. Die Zahlung erfolgt über das SEPA-Lastschriftverfahren, für das der Halter seine Zustimmung bei der Anmeldung des Fahrzeugs geben muss. Das zuständige Hauptzollamt bucht den Steuerbetrag in der Regel am 20. September eines jeden Jahres vom Konto des Fahrzeughalters ab.
Welches Zollamt ist für meine KFZ-Steuer zuständig?
Bei allgemeinen Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer können Sie sich an die zentrale Auskunftsstelle des Zolls in Dresden wenden. Informationen zur Zuständigkeit Ihres zuständigen Zollamtes finden Sie auf der Website des Zolls. Nutzen Sie die "Dienststellensuche" und geben Sie Ihr Anliegen sowie Ihre Postleitzahl an. Sie erhalten dann alle erforderlichen Angaben und Kontaktdaten des zuständigen Zollamtes.
Wer zahlt die KFZ-Steuer bei Leasing?
Bei Leasingverträgen ist der Leasingnehmer für die Zahlung der KFZ-Steuer verantwortlich. Gewerbetreibende haben jedoch die Möglichkeit, die Kosten für die monatliche Leasingrate steuerlich abzusetzen, wenn das Fahrzeug hauptsächlich für geschäftliche Zwecke genutzt wird.
Wie lange dauert die KFZ-Steuerrückerstattung?
Die Kraftfahrzeugsteuer wird im Voraus für ein Jahr gezahlt. Bei Abmeldung des Fahrzeugs entsteht ein Guthaben, das in der Regel innerhalb von drei Wochen zurückerstattet wird, sofern dem Hauptzollamt eine Bankverbindung für die Rückerstattung bekannt ist. Wenn Sie nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, müssen Sie dem Hauptzollamt eine Bankverbindung für Erstattungszwecke mit dem Formular 3815 mitteilen.
Nutzen Sie unseren KFZ-Steuerrechner, um schnell und einfach Ihre individuelle KFZ-Steuer zu berechnen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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