Motorrad-Versicherung im Vergleich - Einfach online berechnen

Für die Kfz-Motorradversicherung gelten die gleichen gesetzlichen Bedingungen wie für die Kfz-Autoversicherung. Das bedeutet: Eine Haftpflicht ist gemäß Pflichtversicherungsgesetz vorgeschrieben, damit eine finanzielle Entschädigung möglicher Unfallopfer gewährleistet ist.

Wer zudem Schäden am eigenen Fahrzeug absichern will, muss eine Kaskoversicherung abschließen. Zumindest eine Teilkasko empfiehlt sich – diese bietet den wichtigen Diebstahlschutz. Denn Motorräder werden besonders häufig geklaut.

Motorradfahrer: Besonders gefährdet im Straßenverkehr

Statistiken zeigen immer wieder: Das bestandsbezogene Risiko, im Straßenverkehr zu verunglücken, ist bei Krafträdern (ohne Kleinkrafträder) höher als bei anderen Kraftfahrzeugen. Das zeigt ein statistischer Vergleich:

  • So verunglücken laut Statistischem Bundesamt von 1.000 zugelassenen Krafträdern mit amtlichem Kennzeichen in 2020 sechs Benutzer, während bei PKW nur drei Verunglückte pro 100.000 Fahrzeugen zu beklagen waren.
  • Noch größer ist das Missverhältnis bei tödlichen Straßenverkehrsunfällen: Bei PKW-Insassen kamen auf 100.000 zugelassene Fahrzeuge nur zwei Getötete; hingegen mussten bei Krafträdern mit amtlichem Kennzeichen elf Getötete beklagt werden.

Solche Zahlen wirken sich natürlich auch auf die Prämien aus: Durch die hohe Unfallwahrscheinlichkeit sind Prämien für Motorräder meist höher als Prämien für PKW.

Laut GDV beeinflussen folgende Faktoren den Beitrag zur Motorradversicherung:

  • Motorleistung: Je mehr PS, desto größer das Risiko (und desto teurer die Prämie)
  • Schadenfreiheitsrabatt/ Schadenfreiheitsklassen: Versicherer belohnen Kunden, die lange unfallfrei fahren – jedes Jahr schadenfreie Fahrt bedeutet in der Regel eine günstigere Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse). Fährt ein Versicherungsnehmer zum Beispiel 15 Jahre unfallfrei, wird er in SF 15 eingeordnet; nach 35 Jahren erreicht er SF 35. Bei vielen Verträgen ist SF 35 die günstigste Schadenfreiheitsklasse. Allerdings sind auch höherer Freiheitsklassen möglich – einige Anbieter weisen Schaden­freiheits­klasse-Tabellen bis zu SF 50 aus.
  • Regionalklassen: Schadenbilanzen für 38 Regionen beeinflussen die Höhe der Prämien. Je höher in einer Region die Unfallwahrscheinlichkeit ist, desto höher ist die Prämie. Großstädte mit ihrem dichten Verkehrsaufkommen haben hier oft einen Nachteil – am höchsten sind Regionalklassen in Berlin.
  • Alter des Fahrers: Sowohl junge Fahrer als auch Senioren müssen mit einem Zuschlag auf den durchschnittlichen Schadenbedarf rechnen. So verursachen Fahrer der Altersgruppe 21-30 Jahre 40 Prozent aller Alleinunfälle mit Motorrad, wie eine Studie der Unfallforschung der Versicherer (UDV) herausfand. Bei Alleinunfällen ist kein anderer Unfallgegner beteiligt, allerdings leisten Versicherer für solche Schäden nur bei Vollkasko. Auch andere Unfällen, insbesondere mit Personenschaden, werden überdurchschnittlich häufig durch junge Fahrer verursacht – fehlende Fahrerfahrung und ein "jugendlich"-riskanter Fahrstil wirken sich hier negativ aus. Aber auch Senioren verursachen höhere Kosten für die Versicherer, wenn man zum Beispiel den Durchschnitt der Haftpflichtschäden älterer Kohorten mit dem Durchschnitt der 42- bis 62-Jährigen vergleicht. Deswegen müssen auch Senioren oft hohe Risikoaufschläge auf die Prämien hinnehmen – etwas, das in der Vergangenheit bereits mehrfach durch Seniorenverbände kritisiert wurde (Versicherungsbote berichtete). Jedoch: Zugleich profitieren Senioren überproportional vom Rabattsystem für unfallfreies Fahren. Laut einer Studie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) zahlen demnach ältere Fahrer dennoch nur halb so viel wie 18-Jährige (Versicherungsbote berichtete) und zahlen häufig sogar weniger als die Kohorte zwischen 42 und 62 Jahren – dem Rabattsystem sei Dank.
  • Beschäftigungsverhältnis: Beamte und Beschäftigte des öffentlichen Dienstes sollen gemäß Schadenstatistik etwas weniger Unfälle verursachen als Angestellte oder Freiberufler – und zahlen in der Folge auch einen leicht geringeren Betrag.
  • Selbstbeteiligung: Wer sich eine höhere Selbstbeteiligung im Schadenfall leisten kann und diese mit dem Versicherer vereinbart, sichert sich eine günstigere Prämie.
  • Kilometer pro Jahr: Auch die jährlichen Kilometer, die man in der Police angeben muss, beeinflussen den Preis – wer viel fährt, muss mehr bezahlen.
  • Weitere Faktoren: Auch weitere Faktoren können sich auf die Höhe der Prämie auswirken – etwa, ob ein Motorrad in der Garage steht oder über ein Antiblockiersystem (ABS) verfügt.

Die Kfz-Haftpflicht: verbindlicher Opferschutz

Unfälle mit einem Motorrad können folgenreich sein – und teuer. Das trifft besonders zu, wenn Menschen schwer verletzt oder getötet werden: Zusätzlich zum Leid von Betroffenen und Angehörigen entstehen hier schnell Schadensummen im sechsstelligen oder sogar im siebenstelligen Bereich. Damit eine finanzielle Entschädigung der Opfer sichergestellt ist, regelt schon seit April 1965 das so genannte Pflichtversicherungsgesetz eine obligatorische Haftpflicht für alle Kraftfahrzeughalter. Der Versicherungsschutz muss sich auch auf den Eigentümer und Fahrer erstrecken. Rechtliche Grundlage ist Paragraf 1 Pflichtversicherungsgesetz.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung leistet für folgende Schäden:

  • Sie leistet, wenn durch den Gebrauch des Fahrzeugs Personen verletzt oder getötet werden;
  • sie leistet, wenn durch den Gebrauch des Fahrzeugs Sachen beschädigt oder zerstört werden oder abhanden kommen;
  • sie leistet, wenn durch den Gebrauch des Fahrzeugs Vermögensschäden verursacht werden.

Wer ohne Haftpflichtschutz fährt, macht sich strafbar

Fahren ohne Haftpflichtversicherung stellt eine Straftat dar: Wer ohne Versicherungsschutz erwischt wird, muss gemäß Paragraf 6 Pflichtversicherungsgesetz mit einer Geldstrafe oder sogar mit einer Haftstrafe von bis zu einem Jahr rechnen. Selbst bei Fahrlässigkeit droht noch eine Geldstrafe von bis zu einhundertachtzig Tagessätzen oder eine Haftstrafe von einem halben Jahr. Sobald Vorsatz zu erkennen ist, kann zudem – zusätzlich zur Strafe – auch das Fahrzeug eingezogen werden.

Wer ist über die obligatorische Haftpflicht versichert (mitversicherte Personen)?

Wer über die obligatorische Haftpflicht mitversichert ist, zeigen die Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) beim Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV). Demnach gilt der Schutz der Kfz-Haftpflichtversicherung für den Versicherungsnehmer und folgende Personen:

  • für den Halter des versicherten Fahrzeugs;
  • für den Eigentümer des Fahrzeugs;
  • für den Fahrer des Fahrzeugs;

Grundvoraussetzung: Die richtige Fahrerlaubnis

Grundvoraussetzung ist natürlich die richtige Fahrerlaubnis. Denn zwar übernimmt die Versicherung zunächst dennoch den Schaden für einen Geschädigten, wenn der Fahrer ohne Besitz eines gültigen Führerscheins gefahren ist. Jedoch kann der Versicherer den unberechtigten Fahrer dann in Regress nehmen.

Folgende Führerscheinklassen werden für das Fahren mit Kraftrad benötigt:

  • Klasse A1 berechtigt zum Führen von Motorrädern mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von max. 0,1 kW/kg.
  • Ebenfalls darf man mit dieser Führerscheinklasse A1 dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und Leistung von bis zu 15 kW fahren.
  • Klasse A2 (A leistungsbeschränkt) berechtigt zum Führen von Krafträdern mit Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet ist. Das Verhältnis der Leistung zum Gewicht darf bei max. 0,2 kW/kg liegen.
  • Klasse A berechtigt zum Führen von Krafträdern mit Hubraum von mehr als 50 cm³ oder bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
  • Ebenfalls dürfen mit Klasse A dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung von mehr als 15 kW oder mit symmetrisch angeordneten Rädern und Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und Leistung von mehr als 15 kW gefahren werden.

Ein kleiner Fahrerkreis verkleinert die Prämie

Wer sparen will, kann den Fahrerkreis seiner Motorradversicherung einschränken. Denn je größer der Fahrerkreis, desto teuer die Prämie – das trifft insbesondere auf Personen zu, wenn sie noch keine 25 Jahre alt sind.

In welchen Ländern gilt die Kfz-Haftpflicht

Die Kfz-Haftpflichtversicherung gilt in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. Für Länder außerhalb Europas und der EU braucht man eine Internationale Versicherungskarte. Allerdings schließen Versicherer auch bestimmte Länder vom Versicherungsschutz aus – diese sind auf der Karte durchgestrichen,

Was ist durch die Kfz-Haftpflicht nicht versichert?

Die Kfz-Haftpflicht übernimmt keinen Versicherungsschutz für vorsätzlich und widerrechtlich herbeigeführte Schäden. Auch für die Teilnahme an Rennen und Veranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, sind nicht versichert – auch dann nicht, wenn es sich um behördlich genehmigte und damit legale Rennen handelt.

Zudem leistet die Haftpflicht nicht für die Beschädigung, die Zerstörung oder das Abhandenkommen des versicherten Fahrzeugs, sondern nur für die Fahrzeuge der Unfallgegner.

Die Kaskoversicherung

Die Kfz-Haftpflicht leistet nur für Schäden des Unfallgegners, nicht aber für eigene Schäden. Wer sich gegen Schäden am eigenen Motorrad absichern will, braucht deswegen eine Teilkasko- oder Kaskoversicherung. Lange galt als Faustformel: Eine Kaskoversicherung lohnt sich vor allem bei teuren Motorrädern. Hingegen sollte jeder über eine Teilkasko nachdenken – schon durch das Diebstahlrisiko für Motorräder.

Wofür leistet die Teilkaskoversicherung?

Eine Teilkasko bietet Versicherungsschutz bei Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust des Fahrzeugs einschließlich seiner mitversicherten Teile durch die nachfolgenden Ereignisse:

  • Brand und Explosion
  • Entwendung
  • Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung
  • Zusammenstoß mit Haarwild (Hasen, Füchse, Wildschweine sowie Rehe und Hirsche: Welche Tiere zu Haarwild zählen, regelt Paragraf 2 Bundesjagdgesetz).
  • Kurzschlussschäden an der Verkabelung

Allerdings leistet die Teilkasko nicht für Schäden durch Unfall oder für Schäden durch mut- und böswillige Handlungen fremder Personen.

Wofür leistet die Vollkaskoversicherung?

Die Vollkaskoversicherung leistet bei Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust des Fahrzeugs einschließlich seiner mitversicherten Teile durch die nachfolgenden Ereignisse:

  • Ereignisse der Teilkasko;
  • Schäden am Fahrzeug durch Unfall: Ein Unfall ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis. Nicht versichert sind Schäden aufgrund eines falschen Betriebsvorgangs (z.B. Tanken des falschen Kraftstoffs); Schäden durch Materialermüdung, Überbeanspruchung oder Abnutzung; Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug oder Anhänger ohne Einwirkung von außen (wie Rangierschäden am Zugfahrzeug durch den Anhänger).
  • Schäden durch mut- oder böswillige Handlungen: Der Versicherungsschutz besteht allerdings nur dann, wenn die mut- oder böswillige Handlungen von Personen verübt werden, die in keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen.

Was ist nicht durch eine Vollkaskoversicherung gedeckt?

Bei folgenden Schäden aber greift auch eine Vollkasko nicht:

  • Schäden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit: Wichtig: Einige Versicherungsunternehmen verzichten auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit, weswegen sie auch für grob fahrlässig verursachte Schäden haften (ausgenommen Fahrten unter Alkohol). Verbraucherschützer empfehlen, Tarife abzuschließen, die auf die Einrede der groben Fahr­lässig­keit verzichten.
  • Genehmigte Rennen: Dass die Kasko bei illegalen Rennen nicht greift, versteht sich von selbst. Aber auch für Schäden bei genehmigten Rennen bietet eine Kasko keinen Versicherungsschutz. Das gilt auch für Trainings- und Übungsfahrten.
  • Reifenschäden: Kein Versicherungsschutz besteht für beschädigte oder zerstörte Reifen. Versicherungsschutz für Reifenschäden besteht jedoch, wenn durch ein solches Ereignis andere Kaskoschäden am Fahrzeug verursacht werden.

Teilkasko für Motorräder: Der wichtige Diebstahlschutz

Motorräder – darauf weist der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft hin – sind ein beliebtes Diebesgut. So werden viermal so viele Motorräder in einem Jahr gestohlen wie Autos. Besonders gefährdet sind die Großstädte: In Berlin zum Beispiel wurden 2020 – pro 100.000 Einwohner – 52,0 Krafträder und Mopeds entwendet, in Bremen pro 100.000 Einwohner 39,5 Bikes. Und das bei einer deutschlandweiten Aufklärungsquote von 21 Prozent: Nur jeder fünfte Kraftrad-Diebstahl wird aufgeklärt. Solche Zahlen sprechen für sich: Eine Teilkasko ist schon deswegen empfohlen, weil sie auch den wichtigen Versicherungsschutz gegen Diebstähle bietet.

Was eine Teilkasko hingegen nicht bietet, dass ist der Schutz des Fahrzeugs, wenn es bei Unfällen beschädigt wird. Ob eine Vollkasko abgeschlossen wird, sollte demnach vom Wert des Motorrads abhängig gemacht werden. Insbesondere neue und teure Motorräder sollten durch einen Vollkasko-Schutz abgesichert werden.

Sparen durch Saisonkennzeichen

Eine Möglichkeit, mit dem versicherten Motorrad Geld zu sparen, sind so genannte Saisonkennzeichen: Die Versicherung wird nur für einen bestimmten Zeitraum – zum Beispiel vom Frühling bis Herbst – abgeschlossen. In den übrigen Monaten läuft die Versicherung beitragsfrei als sogenannte „Ruheversicherung“ weiter, so dass im Winter Geld gespart werden kann.

Der Vorteil neben der Ersparnis: Man kann das Kennzeichen jedes Jahr im vorgesehenen Zeitraum verwenden, ohne das Bike bei der Zulassungsstelle an- und wieder abzumelden. Für welchen Zeitraum ein Saisonkennzeichen vereinbart wird, kann der Fahrer selbst wählen. Zwischen zwei und elf Monaten ist alles möglich.

Der Zulassungszeitraum wird sowohl in der Versicherungskarte als auch auf dem Kennzeichen vermerkt. Verträge werden auch bei saisonalen Kfz-Versicherungen für ein Jahr geschlossen – und sind in der Regel bis einen Monat vor Vertragsende kündbar. Somit kann auch hier ein Tarifvergleich mit jährlichem Wechsel lohnen.

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