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Wenngleich der moderne Sozialstaat heutzutage wichtige Risiken absichert, ist die private Absicherung für den Todesfall aktuell wie eh und je. Das trifft besonders dann zu, wenn Familien von einer Hauptverdienerin oder einem Hauptverdiener abhängig sind – nicht selten ist dann im Todesfall die wirtschaftliche Existenz der gesamten Familie gefährdet. Das bekannteste Produkt der Hinterbliebenenvorsorge ist die Risikolebensversicherung (RLV).
Risikolebensversicherung: Die wichtige Absicherung der Familie
51 Millionen Menschen in Deutschland gehören zur Zielgruppe einer Risikolebensversicherung. Dennoch sorgt nur jeder Siebte mit einer solchen Police vor (Versicherungsbote berichtete) – vielen Menschen fehlt der wichtige Hinterbliebenenschutz.
Für wen empfiehlt sich eine RLV?
Zunächst gilt: eine Risikolebensversicherung empfiehlt sich für jeden, von dem andere Menschen des privaten Umfelds finanziell abhängig sind – insbesondere für den Hauptverdiener einer Familie. Es besteht auch die Möglichkeit, zwei Hauptverdiener, also ein Paar, zu versichern. Überhaupt ist schon die Gründung einer Familie ein guter Grund, über den Neuabschluss einer RLV nachzudenken.
Eine wichtige Rolle spielt die RLV bei der Absicherung nicht verheirateter Paare – heutzutage sind die Eltern jedes dritten Kindes nicht verheiratet. Wenn einer der beiden Elternteile stirbt, erhalten Ledige im Gegensatz zu Verheirateten grundsätzlich keine Hinterbliebenenrente – eine RLV kann diese Vorsorgelücke schließen.
Weitere Gründe, die für eine RLV sprechen, sind zum Beispiel ein geplanter Hausbau oder Haus- bzw. Immobilienkauf. Kann doch die RLV auch zur Absicherung eines Hypothekenkredits herangezogen werden (Versicherungsbote berichtete). Hohe laufende Kosten sind ebenfalls ein Grund, über private Hinterbliebenen-Vorsorge wie eine RLV nachzudenken.
Schneller Abschluss lohnt sich – jedes Lebensjahr verteuert die Prämie
Sobald der Bedarf erkannt ist, lohnt sich ein schneller Abschluss. Der Grund: Das Alter des Versicherungsnehmers bei Neuabschluss einer Police hat einen wichtigen Einfluss auf die Kalkulation. Verteuert doch jedes Lebensjahr die Prämie.
Versicherer kalkulieren hierbei in der Regel nicht mit dem wirklichen Geburtstag des Kunden. Stattdessen rechnen sie so, als würde der Versicherungsnehmer jeweils zum 01.01. eines jeden Jahres ein Jahr älter werden – die Altersschwelle, die in einem Kalenderjahr erreicht wird, ist also rückwirkend für das ganze Kalenderjahr gültig.
Durch Änderung des Kalkulationsparameters "Alter" zum Jahreswechsel haben Versicherungsnehmer das Nachsehen, die sich zu Jahresbeginn für den Abschluss einer RLV entschließen. Denn hätten sie sich nur kurz davor für ein solches Produkt entschieden, hätten sie den gleichen Versicherungsschutz zu einem günstigeren Preis bekommen.
Doch es gibt eine Chance, den Schaden zumindest zu reduzieren: Viele Versicherer bieten in den ersten Monaten des Jahres öffentlichkeitswirksam eine Rückdatierung an (Versicherungsbote berichtete).
Vor dem Abschluss stehen die Gesundheitsfragen
Wie auch vor dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung steht vor Abschluss einer Risikolebensversicherung der Antrag – und stehen somit die Gesundheitsfragen. Eine Beantwortung nach bestem Wissen und Gewissen gehört zu den wichtigsten Obliegenheiten des Versicherungsnehmers gemäß Paragraf 19 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) (Versicherungsbote berichtete).
Besteht ein erhöhtes Gesundheitsrisiko, berücksichtigt dies der Versicherer durch Risikoaufschläge für die Kalkulation. Hohe Aufschläge drohen zum Beispiel für Raucher oder für Menschen mit hohem Übergewicht oder mit Bluthochdruck.
Schwere Vorerkrankungen können außerdem ganz zur Ablehnung des Antrags auf eine RLV führen. Dies kann zum Beispiel aufgrund einer Krebserkrankung geschehen oder aufgrund eines erst kurz zurückliegenden Herzinfarkts.
Psychische Vorerkrankungen erschweren den Abschluss
Auch psychische Vorerkrankungen erschweren die Suche nach einem passenden Versicherungsschutz. Bei einer laufenden Behandlung aufgrund von Depressionen oder Schlafstörungen besteht im Normalfall keine Chance auf den Abschluss einer Risikolebensversicherung, ebenso bei Behandlung aufgrund eines Burnouts.
Realistischer wird eine Annahme erst wieder, wenn die letzte Behandlung mindestens 12 Monate zurückliegt. Wurde man bei der Versicherung aber erst einmal angenommen, ist selbst ein Suizid nach drei Jahren Vertragsdauer mitversichert.
Die wahrheitsgemäße Beantwortung der Gesundheitsfragen ist immens wichtig. Im Zweifel können Falschangaben und verschwiegene Vorerkrankungen zu einer Leistungskürzung oder einem Leistungsausschluss führen. Im Versicherungsfall wird der Versicherer dies unter Umständen sehr gründlich nachprüfen – etwa, wenn bei einem an Lungenkrebs verstorbenen Versicherten Zweifel aufkommen, ob er – wie angegeben – tatsächlich Nichtraucher war.
Die Höhe der Versicherungssumme
Für die Höhe der Versicherungssumme gibt es eine Faustregel: Abgesichert werden sollte das 3- bis 5-fache Brutto-Jahreseinkommen des Hauptverdieners. Ändern sich Lebensbedingungen – zum Beispiel durch Heirat oder die Geburt eines Kindes – kann eine Anpassung der Versicherungssumme empfehlenswert sein.
Manche Versicherer bieten hierfür eine Nachversicherungsgarantie an, um die Versicherungssumme zu erhöhen. Die Erhöhung ist aber oft an ein konkretes und im Vertrag festgeschriebenes Ereignis gebunden. Menschen mit erhöhtem Gesundheitsrisiko haben aber auch hier häufig das Nachsehen: Ihnen wird eine vertragliche Möglichkeit zur Nachversicherung oft durch die Versicherer verwehrt.
Die ideale Vertragsdauer
Für die ideale Vertragsdauer ist zu fragen, wie lange die Notwendigkeit zur Absicherung besteht. Orientierungspunkte könnten sein: Die Kinder werden volljährig und stehen dann finanziell „auf eigenen Füßen“ oder ein Kredit ist abgezahlt. Oder ein abzusichernder Partner oder eine Partnerin kommen ins Rentenalter.
Manchmal sind Vertragslaufzeiten zu kurz bemessen. Dann müsste nach Ablauf des Vertrages eine neue Risikolebensversicherung mit erneuter Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden – es drohen wegen des Alters und des veränderten Gesundheitszustands weit höhere Prämien. Umso besser ist es, wenn Versicherer für Verträge eine Verlängerungsoption bieten. Dadurch lässt sich bei veränderter Lebenssituation die Laufzeit auch ohne erneute Gesundheitsprüfung verändern (Versicherungsbote berichtete).
Neu: Tarifbaustein „vorgezogene Todesfall-Leistung“
Einige Versicherer haben nun auch den Tarifbaustein „vorgezogene Todesfall-Leistung“ in ihr Angebot aufgenommen: Die durch die RLV vereinbarte Versicherungssumme wird hierbei schon bei Diagnose einer schweren Krankheit gezahlt, die innerhalb von 12 Monaten zum Tod führt. Dies dient dazu, Pflegekosten oder weitere finanzielle Belastungen in einer solchen Situation abzufedern.