Wer einen Kredit aufnehmen will, sollte alle einzelnen Bestandteile des Kredits kennen. Denn nur eine solche Kenntnis ermöglicht Planungssicherheit und hilft, Bedingungen der Kreditaufnahme richtig einzuschätzen. Unser Kreditrechner hilft bei der Einschätzung, da er wichtige Kerngrößen eines Kreditgeschäfts anschaulich macht – und dadurch den Kredit planbar macht.
Durch Kenntnis der Bedingungen sichert sich der Kreditnehmer vor besonders teuren Produkten, aber auch davor, sich aufgrund zu hoher Raten zu übernehmen. So kann jeder seine Lebenspläne mit dem richtigen Produkt verwirklichen, ohne in eine berüchtigte „Kreditfalle“ zu tappen.
Ein Kredit bedeutet für den Kreditnehmer die Aufnahme von Kapital bzw. Kaufkraft auf Zeit gegen Zinsen. Pflichten des Kreditgeschäfts ergeben sich aus Paragraf 488 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB):
- Durch den Darlehensvertrag wird der Darlehensgeber verpflichtet, dem Darlehensnehmer einen Geldbetrag in der vereinbarten Höhe zur Verfügung zu stellen.
- Der Darlehensnehmer hingegen ist verpflichtet, einen geschuldeten Zins zu zahlen.
- Der Darlehensnehmer ist zudem verpflichtet, bei Fälligkeit das zur Verfügung gestellte Darlehen zurückzuzahlen.
Weitere Bestimmungen sind in verschiedenen Gesetzeswerken geregelt – zum Beispiel anhand der „Verordnung (EU) Nr. 575/2013 vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen“ sowie anhand des Kreditwesengesetzes (KWG). Zudem definiert das Verbraucherkreditgesetz (VerbrKrG) wichtige Regeln für den Verbraucherschutz.
Es gibt verschiedene Kreditformen. Für private Kreditnehmer besonders wichtig ist: Der Dispokredit (Überziehungskredit bei Bankkonten), der Konsumkredit (zum Beispiel Autokredit), der Kauf auf Raten oder mit verzögerter Bezahlung, der Ausbildungs- oder Studienkredit (zur finanziellen Absicherung der Ausbildung oder des Studiums), der Umschuldungskredit oder der Immobilienkredit (Hypothekendarlehen oder Bauspardarlehen). Einige Kredite sind zweckgebunden (häufig zum Beispiel Immobilienkredite), andere nicht.
Unterschieden wird auch nach der Art der Ratenzahlung. Zu beachten ist: Unser Kreditrechner ist nur für Tilgungsdarlehen mit konstanten Rückzahlungsbeträgen über die gesamte Laufzeit ausgelegt – für so genannte Annuitätendarlehen. Bei Annuitätendarlehen bleibt die Rate über die gesamte Laufzeit gleich. Einzig die Schlussrate kann von den anderen Raten abweichen.
Bei Annuitätendarlehen bleibt zwar die Rate gleich, allerdings ändert sich die Zusammensetzung der Ratenbestandteile – Zinsanteil und Tilgungsanteil. Der Zinsanteil nimmt mit zunehmender Laufzeit des Kredits ab. Hingegen nimmt der Tilgungsanteil zu. Weil der Tilgungsanteil also kontinuierlichen Veränderungen über die Laufzeit unterworfen ist, spricht man auch vom „anfänglichen Tilgungssatz“.
Unser Rechner stellt die wichtigsten Größen eines Annuitätenkredits dar
Wichtige Größen eines Annuitätenkredits können durch unseren Rechner dargestellt und in der Rechnung variiert werden:
- Der Auszahlungsbetrag (die ausgezahlte Summe an den Kreditnehmer)
- Der Sollzinssatz bzw. Nominalzinssatz: Für die Berechnung des Sollzinses dient die sogenannte Sparkassenformel. Die Tabellenkalkulation Excel verwendet für diese Aufgabenstellung die finanzmathematische Formel "RMZ". Allerdings gibt der Sollzinssatz nur die reine Darlehensverzinsung an, ohne aber weitere Kosten zu umfassen. Demnach ist die Angabe trügerisch: Oft liegen die tatsächlich gezahlten Zinsen über dem Nominalzins eines Kredits.
- Die Bearbeitungsgebühren bzw. zusätzliche Kosten zu den Nominalzinsen.
- Das Ratenintervall – werden die Raten monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich fällig?
- Die Laufzeit – die Zeit, bis wann die Schulden des Kredits abzuzahlen sind.
- Der Gesamtaufwand bzw. der „Erfüllungsbetrag“: Dies ist jene Summe, die der Kreditnehmer nach Ende der Kreditlaufzeit aufgebracht haben muss, um Schulden zum Erlöschen zu bringen.
- Das Disagio: die Differenz zwischen der tatsächlich ausbezahlten Summe an den Kreditnehmer (Auszahlbetrag) und dem festgelegten Erfüllungsbetrag eines Darlehens.
- Der Effektivzins: Dieser ist die „ehrlichere“ Zinsangabe, denn hier fallen alle Kosten und Gebühren hinein. Laut Paragraf 4 Verbraucherkreditgesetz (VerbrKrG) ist der Kreditgeber gezwungen, den Effektivzins in Schriftform im Vertragswerk anzugeben. Auch das Disagio ist im Effektivzins enthalten.
Die Krux mit der Restschuldversicherung
Gerade bei lang laufenden Krediten wollen sich die Kreditgeber oft über eine Restschuldversicherung absichern. Gilt es doch, sich vor dem Kreditausfall-Risiko abzusichern, wenn der Kreditnehmer arbeitslos oder längere Zeit arbeitsunfähig wird oder sogar stirbt. So verständlich der Wunsch ist: Die Produkte sind in den letzten Jahren in Verruf geraten.
Die Gefahr: Provisionsexzesse und nutzlose Policen
Der Grund: Die Vertriebsbedingungen der Restschuldversicherungen führten in den letzten Jahren zu Provisionsexzessen. So ergab die "Marktuntersuchung Restschuldversicherungen“ der BaFin mit Stand vom 21.06.2017: Mehr als 50 Prozent der Versicherungsprämie zahlen viele Versicherer in Deutschland an Banken für die Vermittlung einer Restschuld-Police. Vereinzelt werden sogar mehr als 70 Prozent als Provision gezahlt.
Dass bei solchen Provisionshöhen das Provisionsgeschäft schnell zum Selbstzweck wird, veranschaulichte der „PPI-Skandal“ in Großbritannien – als bekannt wurde, dass britische Banken ihren Kunden reihenweise überteuerte und nutzlose Policen verkauften, um sich an hohen Provisionen zu bereichern. Ein teilweises Provisionsverbot auf der Insel war die Folge.
Gesetzreform könnte Besserung bringen
Fehlentwicklungen im Bereich der Restschuldversicherung begründen sich jedoch durch besondere Vertriebsbedingungen, da die Produkte überwiegend bei Kreditabschluss vertrieben werden. Die Bundesregierung hat mittlerweile auf die hohen Kosten bei Restschuld-Policen reagiert und will zumindest die Provisionen deckeln. Die Abschlussprovision soll auf 2,5 Prozent des versicherten Darlehensbetrags begrenzt werden: wirksam aber erst ab dem 1. Juli 2022, wie das „Handelsblatt“ berichtet.
Die besonderen Vertriebsbedingungen machen es oft schwierig, zu den Produkten unabhängigen Rat einzuholen. Dennoch ist zu raten, sich notfalls an einen Makler zu wenden, wenn man sich über die Produkte aufklären will. Zudem sollte man fragen, wie viel Provision für eine Police fließt – je höher die Provision, desto misstrauischer sollte man sein, weil dieses Geld nicht für den Versicherungsschutz genutzt werden kann. Deswegen ist auch mit geringer Leistung zu rechnen.
Die Versicherer müssen gemäß Paragraf 4 Verbraucherkreditgesetz auch die Kosten einer Restschuld- oder sonstigen Versicherung, die im Zusammenhang mit dem Kreditvertrag abgeschlossen wird, offenlegen. Wird nicht die Höhe der Provision genannt, sollte man ganz gezielt danach fragen.
Unter bestimmten Bedingungen müssen Versicherungskosten in den Effektivzins eingerechnet werden
Unter bestimmten Bedingungen müssen die Kosten für die Restschuldversicherung auch im Effektivzins angegeben werden. Das trifft allerdings nur dann zu, wenn der Abschluss einer Restschuldversicherung Bedingung ist für die Gewährung des Kredits. Ansonsten kann es sein, dass die Kosten nicht in den Effektivzins eingerechnet sind. Jedoch müssen dennoch alle Kosten – auch jene für die Versicherung – in einer Erklärung offensichtlich sein, die der Verbraucher bei Abschluss des Kredits unterschreiben muss.
Restschuldversicherungen verteuern den Kredit wesentlich: Experten raten ab
Falls es aber geht, sollte man versuchen, einen Kredit ohne Restschuldversicherung abzuschließen. Das rät das Finanzportal kreditvergleich.net, das in einer Studie systematisch die Kosten untersuchte. Die Experten verweisen auch darauf, dass in lediglich 0,2 bis 0,4 Prozent aller Fälle die Restschuldversicherer die Kreditraten übernehmen müssten. Speziell bei überschaubaren Kreditbeträgen sind die Mehrkosten einer Restschuldversicherung deswegen kaum zu rechtfertigen.
Mit dem Kreditrechner gibt es keine Unsicherheiten mehr
Mit dem Kreditrechner gibt es keine Unsicherheit mehr, was die finanzielle Belastung des Kreditnehmers angeht. Kredite lassen sich mit dem Rechner einfach vergleichen, monatliche Belastungen lassen sich nachvollziehbar darstellen ebenso wie der gesamte Zinsaufwand. Auch wer vorzeitig aus seinem Kredit heraus kommen möchte, kann mit dem Kreditrechner nützliche Vorberechnungen anstellen. So lässt sich beispielsweise leicht die Restschuld nach x Monaten ermitteln.
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